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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich bin zum 31.07. 2004 aus einer wohnung ausgezogen (habe dort auch nur knapp ein Jahr gewohnt). und habe jetzt eine Betriebskostenabrechnung bekommen.

Der Abrechnungsbetrag für den Zeitraum beträgt 729,63 EUR.

Die Betriebskostenvorauszahlung betrug monatlich 53 EUR, also 371 EUR insgsamt.



Der jetzt geforderte Betrag ist ja fast das doppelte, was ich als unverschämt empfinde, da es sich hierbei nur um die "kalten" Betriebskosten handelt, welche man doch schon im vorhinein besser kalkulieren könnte, oder nicht?

meine Frage:

Gibs da einen rechtlichen Rahmen, in wieweit die "kalten" Betriebskosten, die Vorrauszahlungen überschreiten dürfen?

Danke im voraus,

Caspar
Stichwörter: nebenkosten + auszug + doppelt + hoch

4 Kommentare zu „Nebenkosten nach Auszug fast doppelt so hoch!!”

Susanne Experte!

In der Schweiz scheint es so eine Regelung zu geben, in Deutschland nicht.
Heisst das denn, die Heizkosten sind in dieser Abrechnung nicht drin und werden nochmal extra gemacht?

Caspar

also die Heizung, ist separat weil gasetagenheizung, und die wird ueber den Gaslieferanten abgerechnet. vergleich bei mit dem strom.

gruß Caspar

Susanne Experte!

Schade, dass hier keine Vergleichswerte aus dem Vorjahr vorliegen.
Um die Abrechnung zu prüfen können also nur die Originalbelege eingesehen werden oder die entsprechenden Kopien. Dies sollte ein Fachmann machen.
Einfach nur zu sagen, die Abrechnung ist zu hoch und das zahl ich nicht, geht nicht.

Caspar

aha... na aber danke erstmal soweit. hab mich schon innerlich fast damit abgefunden...

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