Balkonexperte 29.09.2010 18:58
Warum fragen Sie nicht die Hausverwaltung, von der diese Rechnung stammt, nach der Auflösung dieses Rätsels. Die dürften besser Bescheid wissen, als ein Forum.
pompel 29.09.2010 19:07
Die Hausverwaltung stellt die NK-Abrechnung dem Eigentümer in Rechnung-- dieser wiederum stellt sie mir in Rechnung. Ich habe kein Vertragsverhältnis mit der Hausverwaltung-- warum sollten die sich mit mir beschäftigen?
Mir geht es vor Allem um die Frage: Muss ich die NK-Abrechnung bezahlen, wenn im Mietvertrag steht, dass keine Nebenabgaben erhoben werden.
Sorry, hoffe, die Frage ist nun eindeutiger. Danke!
Balkonexperte 29.09.2010 20:28
Dann befragen Sie bitte die Person, mit der Sie ein Vertragsverhältnis haben. Ist das so schwer?
Berthelstal 30.09.2010 00:42
Suchen Sie das Gespräch mit dem Eigentümer und finden Sie eine einvernehmliche Lösung.
Entweder Sie kündigen oder Sie werden mit einer 4-Wochenfrist gekündigt.
Hier gilt kein Wohnrecht!
Bladder 30.09.2010 11:01
Mir geht es vor Allem um die Frage: Muss ich die NK-Abrechnung bezahlen, wenn im Mietvertrag steht, dass keine Nebenabgaben erhoben werden.
Nein, natürlich nicht. Es gilt der Mietvertrag mit dem Vermieter des Stellplatzes.
Die Abrechnung der Hausverwaltung ist Angelegenheit des Vermieters und sollte aus seinen Mieteinnahmen gezahlt werden.