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pompel hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
Ich habe in einem Wohnkomplex einen TG-Stellplatz gemietet, unabhängig von der Wohnung (anderer Vermieter, Privatperson, Eigentümer einer anderen Wohnung).
In dem Mietvertag steht
"1. Der Mietzins beträgt 30 Euro zzgl 0,00 Umsatzsteuer Gesamt 30 Euro
2. Nebenabgaben, insbesondere Kosten für elektrischen Strom und Wasser werden nicht erhoben."
Weitere Regelungen zu dem Thema sind nicht aufgeführt.
Trotzdem erhalte ich vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung (die von der Hausverwaltung erstellt wurde). In dieser werden insgesamt rund 93 Euro umlagefähige Betriebskosten ausgewiesen. Davon ist als ein Posten pauschal 78 Euro "Kosten TG" ausgewiesen, dazu 9 Euro Versicherungen, 4 Euro Niederschlagswasser und ein paar Cent-Beträge für Aussenbeleuchtung, Strassenreinigung und Aussenanlagen.
Muss diese Nebenkostenabrechnung nun trotzdem von mir bezahlt werden? Oder müssen Teilbeträge bezahlt werden?
Wenn ja, von wem bekomme ich Auskunft, was in den "Kosten TG" enthalten ist?
(wenn da z.b. Strom oder Wasser enthalten ist, bräuchte ich das ja nicht zahlen)
Schon im Voraus vielen Dank für die Beantwortung!

5 Kommentare zu „Nebenkosten Tiefgarage”

Balkonexperte Experte! 29.09.2010 18:58

Warum fragen Sie nicht die Hausverwaltung, von der diese Rechnung stammt, nach der Auflösung dieses Rätsels. Die dürften besser Bescheid wissen, als ein Forum.

pompel 29.09.2010 19:07

Die Hausverwaltung stellt die NK-Abrechnung dem Eigentümer in Rechnung-- dieser wiederum stellt sie mir in Rechnung. Ich habe kein Vertragsverhältnis mit der Hausverwaltung-- warum sollten die sich mit mir beschäftigen?
Mir geht es vor Allem um die Frage: Muss ich die NK-Abrechnung bezahlen, wenn im Mietvertrag steht, dass keine Nebenabgaben erhoben werden.
Sorry, hoffe, die Frage ist nun eindeutiger. Danke!

Balkonexperte Experte! 29.09.2010 20:28

Dann befragen Sie bitte die Person, mit der Sie ein Vertragsverhältnis haben. Ist das so schwer?

Berthelstal Experte! 30.09.2010 00:42

Suchen Sie das Gespräch mit dem Eigentümer und finden Sie eine einvernehmliche Lösung.
Entweder Sie kündigen oder Sie werden mit einer 4-Wochenfrist gekündigt.
Hier gilt kein Wohnrecht!

Bladder Experte! 30.09.2010 11:01

Mir geht es vor Allem um die Frage: Muss ich die NK-Abrechnung bezahlen, wenn im Mietvertrag steht, dass keine Nebenabgaben erhoben werden.

Nein, natürlich nicht. Es gilt der Mietvertrag mit dem Vermieter des Stellplatzes.
Die Abrechnung der Hausverwaltung ist Angelegenheit des Vermieters und sollte aus seinen Mieteinnahmen gezahlt werden.

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