Balkonexperte 06.07.2010 15:30
Da die regelmäige Verjährung 3 Jahre beträgt, kann der Vermieter die Abrechnungen aus 2007 (erhalten 200 bis heute auch ohne Mahnung per Mahnbescheid erfolgreich einfordern.
Je nach Höhe der Forderungen, wenn insgesamt mehr als eine Monatsmiete, kann er Ihnen auch fristlos kündigen.
Ein gefährliches Spielchen, das Sie da betreiben!