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Unwirksame Auferlegung von Gartenarbeiten
Nach der überwiegenden Rechtsprechung können Wohnungseigentümer nicht durch einen Mehrheitsbeschluss verpflichtet werden, Arbeiten für die Gemeinschaft zu erbringen. Das Oberlandesgericht Köln konnte diese Frage letztlich offen lassen. Der angefochtene Beschluss, dass neben der Beauftragung eines Gärtnereibetriebs einfache Arbeiten in der Gartenanlage durch die Gemeinschaftsmitglieder in Eigenregie übernommen werden sollten, erwies sich bereits wegen mangelnder Bestimmtheit als unwirksam. Der Beschluss hätte im Einzelnen regeln müssen, wen wann welche Aufgaben treffen.
Beschluss des OLG Köln vom 12.11.2004
16 Wx 151/04
NJW-Spezial 2005, 100
OLGR Köln 2005, 75