forsetis 11.06.2012 19:29
Wenn im Mietvertrag kein besonderer Verteilerschlüssel angegeben ist, dann müssen die Kosten zwingend nach Quadratmetern Wohnfläche berechnet werden. Ausnahmen wären dort, wo Messgeräte den individuellen Verbrauch ermitteln (z.B. Wasser/Heizung). Einzig die Kosten eines Kabelanschlusses wären nach Zahl der Nutzer umzulegen.
Sie sind also Ihrem Vermieter gegenüber nicht zur Zahlung dieser überhöhten Rechnung verpflichtet. Rechnen Sie, kürzen Sie den Betrag und geben Sie Ihrem Vermieter den Rat, diese illegale Methode der Abrechnung bei der nächsten WEG-Versammlung rückgängig zu machen.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/betriebskostenabrechnung-grundlagen.htm
Butzel 26.06.2012 11:13
Die NK-Vorauszahlung sollte schon korrekt bemessen sein. Wenn hohe Nachzahlungen in der Vergangenheit üblich waren, sollte das nicht verschiegen werden. Könne sonst auch als arglistige Täuschung ausgelegt werden.