Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit dem folgenden Fall:

Im Mietvertrag ist formularmäßig vereinbart, dass der Vermieter seine Zustimmung geben muss. Dieser hat auch nichts dagegen. Erteilt diese nur nicht, da die Eigentümergemeinschaft einmal durch Mehrheitsbeschluss vereinbart hat, dass sämtliche Tierhaltung untersagt ist. In der Teilungserklärung steht nichts.

Nun kann ja schon über die Wirksamkeit der Klausel im Mietvertrag gestritten werden. Hat aber der Mieter ein schützenswertes Interesse und damit einen Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis, wenn es sich um einen (nach dem Gesetz brauchbaren) Jagdhund handelt? Ist der Vermieter überhaupt in seinen Interessen schützenswert, wenn der Mehrheitsbeschluss der Eigentümer unwirksam wäre?

Letzte Frage: Würde die Anschaffung eines Hundes trotz Verbot eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

Würde mich über eine kurze Einschätzung der Lage sehr freuen.
Viele Grüße!
Stichwörter: jagdhunde + tierhaltung

3 Kommentare zu „Jagdhunde und Tierhaltung”

Tomraid Experte!

Hallo,

1.) Hier fehlen noch diverse Einsichten der Unterlagen.

2.) fristlose Kündigung wegen des Hundes NEIN.

denn: bei einer unwirksamen Klausel muss der Vermieter konkrete Störungen durch die Hunde- oder Katzenhaltung nachweisen. Putzige Kleintiere im Käfig sind generell nicht zu verbieten.

Hier wird des öfteren erstmal eine Abmahnung erfolgen, bis dann die fristlose Begründet wäre.

MfG

Gast Experte!

Meiner Meinung nach ist der Vermieter einer Eigentumswohnng durch den Mehrheitsbeschluss ("keine Hundehaltung" ;) der Eigentümergemeinschaft gebunden. Sollte er seinem Mieter die Hundehaltung trotzdem erlauben, ist der Ärger (mit der Eigentümergemeinschaft) vorprogrammiert. ... Außerdem... Jagdhundhaltung in einer (Etagen?)-Wohnung, ist das Artgerecht?

sting

dass der vermieter an den weg-beschluss gebunden ist, ist klar. nur ist die weg nicht unser vertragspartner... diese beruft sich auch nur auf eine hausordnung, eine solche steht auch im mietvertrag, da allerdings ohne einen einzigen hinweis aus tierhaltung. eine andere wurde nicht vertraglich vereinbart.

jagdhundehaltung in einer etagenwohnung mit garten (!) ist sicherlich artgerechter als eine reine zwingerhaltung. wo soll man denn einen hund sonst halten?

beste grüße!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.