Tomraid
Hallo,
1.) Hier fehlen noch diverse Einsichten der Unterlagen.
2.) fristlose Kündigung wegen des Hundes NEIN.
denn: bei einer unwirksamen Klausel muss der Vermieter konkrete Störungen durch die Hunde- oder Katzenhaltung nachweisen. Putzige Kleintiere im Käfig sind generell nicht zu verbieten.
Hier wird des öfteren erstmal eine Abmahnung erfolgen, bis dann die fristlose Begründet wäre.
MfG
Gast
Meiner Meinung nach ist der Vermieter einer Eigentumswohnng durch den Mehrheitsbeschluss ("keine Hundehaltung" der Eigentümergemeinschaft gebunden. Sollte er seinem Mieter die Hundehaltung trotzdem erlauben, ist der Ärger (mit der Eigentümergemeinschaft) vorprogrammiert. ... Außerdem... Jagdhundhaltung in einer (Etagen?)-Wohnung, ist das Artgerecht?
sting
dass der vermieter an den weg-beschluss gebunden ist, ist klar. nur ist die weg nicht unser vertragspartner... diese beruft sich auch nur auf eine hausordnung, eine solche steht auch im mietvertrag, da allerdings ohne einen einzigen hinweis aus tierhaltung. eine andere wurde nicht vertraglich vereinbart.
jagdhundehaltung in einer etagenwohnung mit garten (!) ist sicherlich artgerechter als eine reine zwingerhaltung. wo soll man denn einen hund sonst halten?
beste grüße!