Gast
jedenfalls für 2004 kann er noch bis 31.12.2005 mit Abrechnungen bzw. Korrekturen derselben kommen.
Für den Zeitraum 2003 ist allerdings der Zug abgefahren. Hier hätte der Vermieter spätestens am 31.12.2004 eine Abrechnung vorgelegt haben müssen.
Josh
Gast
jedenfalls für 2004 kann er noch bis 31.12.2005 mit Abrechnungen bzw. Korrekturen derselben kommen.
Für den Zeitraum 2003 ist allerdings der Zug abgefahren. Hier hätte der Vermieter spätestens am 31.12.2004 eine Abrechnung vorgelegt haben müssen.
Josh[/quote:787ef]
Ja das ist der Normalfall!
Kann der Vermieter sich darauf berufen, dass es ihm nicht möglich war eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, weil er die Ihm zugegangenen Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung gerichtlich angefochten hat?
Oder hätte er auf jeden Fall eine vorläufige Aufrechnung fristgerecht erstellen müssen?