Der_Mario
Wie es bei Wohnungen mit Sozialbindung aussieht und was das konkret heißt, weiß ich leider nicht.
Ansonsten gilt aber natürlich "Kauf bricht nicht Miete" (§ 566 BGB), das heißt der neue Vermieter übernimmt die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten.
Kündigen darf er Euch - wie der alte Eigentümer auch - nur dann, wenn ein Grund vorliegt.