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Norschman hat diese Frage gestellt
Hallo,
unsere Vermietung war letztens bei uns und meinte, das wir eigentlich Geld wiederbekommen würden, da zuviel Heizkosten gezahlt worden sind. das klingt ja erstmal gut. dann aber sagte sie, sie müsse das geld einbehalten, da im letzen jahr vergessen worden wäre die wasserzähler abzulesen. somit hat sie die kosten für wasser und warmwasseraufbereitung nicht berücksichtigt. meine frage nun. müssen wir die abrechnung für 2010 nachträglich noch zahlen ?? das wir den 2011 verbrauch zahlen ist ja ok, aber den 2010 auch ?? zumahl das ja nicht unser fehler war.
ich danke im vorraus

gruß

1 Kommentar zu „Nebenkosten Wasser”

mono Experte! 02.03.2012 12:14

M.E. kann die Summe im Rahmen der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2010 nicht mehr nachträglich umgelegt werden. Der Vermieter ist auf Grund Ablauf der Abrechnungsfrist, hier: 31.12.2011, mit einer weiteren Nachforderung ausgeschlossen. Eine Geltendmachung wäre lediglich möglich, soweit nachträglich entstandene/ bekanntgewordene Kosten auf einem Umstand beruhen, den der Vermieter nicht zu vertreten hat. Das "Ablesen" zu vergessen liegt jedoch im Verantwortungsbereich des Vermieters, auch wenn er sich hierfür eines Erfüllungsgehilfen, z.B. Abrechnungsfirma, bedienen sollte. Darüber hinaus müssen ja irgendwelche Kosten für die vorgenannte Position umgelegt worden sein, auch wenn Verbräuche hierbei nur geschätzt worden sind. Spätestens mit der nächsten Abrechnung wird dieser Fehler im Rahmen der erneuten Ablesung, Stichwort: Schätzausgleich, bereinigt worden sein.

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