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Mietzahlungen dürfen Sie natürlich nicht einstellen. Warum denn?
Eine Kaution dient nicht dazu nichtgezahlte Mietzahlungen zu begleichen, sondern sind zur Begleichung von Schäden da.
Da Sie nur etwas länger als ein Jahr dort gewohnt haben, müssen Sie nichts renovieren. Den im Mietvertrag angebenen Prozentsatz für eine Renovierung gemäß Ihrer Wohndauer zu verlangen ist aber rechtens. Das kann der Vemieter also tun. Das ist auch nur ein kleiner Prozentsatz und kostet nicht die Welt. Heizkörper und Türen müssen nach so kurzer Wohnzeit wohl kaum gestrichen werden. Wird Ihr Vermieter wohl auch nicht verlangen.
Im Garten darf der Vermieter rumlaufen, es sei denn der Garten ist ausdrücklich nur an Sie vermietet.
andrewesemann
Er fängt jetzt schon an mit irgendwelchen Rechnungen für die angebliche Gartensanierung, wie Zb Hecke schneiden. 1400 €.
Die Hecke war bei Einzug noch nicht geschnitten, im Vertrag steht das pflegen der Beete und Rabatten, Baumschnitt nach verkehrsüberlicher Art.
Beim Heckenschnitt ist auf die Höhe zu achten.
Im Angebot vom langjährigen Gärtner steht, durch das nicht erfolgte Schneiden der Hecke, ist die langjährig erarbeitete Keilform nicht mehr gegeben. Der Garten muss in den Urzustand für 1400 € gebracht werden. Von einem Urzustand ist mir nichts bewusst, wurde auch nie protokolliert. Unser Vermieter ist ein Erbsenzähler, der auch bein unseren Nachbarn in der Wohnung war, als die im Urlaub waren.,
Der Garten ist nur an uns vermietet!!!
Kommt er mit der Rechnung durch?????