Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir sind am 01.04.2005 in unsere neue Wohnung eingezogen und habe diese zum 01.09.2006 gekündigt. Unser Vemieter lief immer unangekündigt in unserem Garten rum.
Die Wohnung haben wir komplett renoviert übernommen im Vetrag steht folgendes:

Der Mieter verpflichtet sich während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen innrhalb der Wohnung auszuführen. Hierzu gehörren Tapezieren, Anstreichen der Decken+ Wände, Heizkörper.

Der Mieter verpflichtet sich die Schönheitsreparatuen im allgemeinen in Küche+Bädern alle 3 Jahre, Wohn-Schlafzimmer, Fluren, Dielen alle fünf Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre fachgrecht auszuführen.
Die Fristen beginnen mit dem Mietverhältnis

Endet das Verhältnis vor Ablauf des Fristenplans, und gibt der Mieter die Wohnung nicht fachgerecht renoviert zurück, so ist der Mieter verpflichtet aufgegrund des vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlages vom malerunternehmen zur Abgeltung der Renovierungspflicht folgende Zahlungen zu leisten:

Liegen die Schönheitsreparaturen in Wohn, Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten länger als 1 jahr zurück, so zahlt der Mieter 30 %, länder als 2 Jahren 60 %.

Liegen die letzten Schönheitsreparaturen in Wohn, Schlafräumen, Dielen Toiletten während der mietzeit länder als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20%, 2 Jahre 40%.

Was haben wir nun zu tun??????
Wir haben unsere Mietzahlungen eingestellt, Ihn darüber informiert, dass er diese mit der Kaution ( 3 MKM) verrechnen soll
Stichwörter: auszug + kaution + renovierung

2 Kommentare zu „Auszug, Renovierung, Kaution”

fin Experte!

Mietzahlungen dürfen Sie natürlich nicht einstellen. Warum denn?
Eine Kaution dient nicht dazu nichtgezahlte Mietzahlungen zu begleichen, sondern sind zur Begleichung von Schäden da.
Da Sie nur etwas länger als ein Jahr dort gewohnt haben, müssen Sie nichts renovieren. Den im Mietvertrag angebenen Prozentsatz für eine Renovierung gemäß Ihrer Wohndauer zu verlangen ist aber rechtens. Das kann der Vemieter also tun. Das ist auch nur ein kleiner Prozentsatz und kostet nicht die Welt. Heizkörper und Türen müssen nach so kurzer Wohnzeit wohl kaum gestrichen werden. Wird Ihr Vermieter wohl auch nicht verlangen.
Im Garten darf der Vermieter rumlaufen, es sei denn der Garten ist ausdrücklich nur an Sie vermietet.

andrewesemann

Er fängt jetzt schon an mit irgendwelchen Rechnungen für die angebliche Gartensanierung, wie Zb Hecke schneiden. 1400 €.
Die Hecke war bei Einzug noch nicht geschnitten, im Vertrag steht das pflegen der Beete und Rabatten, Baumschnitt nach verkehrsüberlicher Art.
Beim Heckenschnitt ist auf die Höhe zu achten.
Im Angebot vom langjährigen Gärtner steht, durch das nicht erfolgte Schneiden der Hecke, ist die langjährig erarbeitete Keilform nicht mehr gegeben. Der Garten muss in den Urzustand für 1400 € gebracht werden. Von einem Urzustand ist mir nichts bewusst, wurde auch nie protokolliert. Unser Vermieter ist ein Erbsenzähler, der auch bein unseren Nachbarn in der Wohnung war, als die im Urlaub waren.,
Der Garten ist nur an uns vermietet!!!
Kommt er mit der Rechnung durch?????

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.