Susanne
Als Zusatz zu einem Mietvertrag bzw als Anhang ist dies als Individualvereinbarung anzusehen. Das ist schlau vom VM, auch die Vereinbarung über den Einbehalt der Kaution. Wenn er einen Dummen findet, der das unterschreibt....Du solltest das nicht sein, selbst wenn er dann nicht an Euch vermietet, was sein gutes Recht ist.
Es ist aber frech, sowas zu verlangen, weil er offensichtlich genau weiss, dass er damit geltendes Recht aushebeln will (z.B. mit der grundsätzlichen Endrenovierung unabhängig von Mietdauer und Zustand)
Inwiefern die Vereinbarung trotz Unterschrift evtl. ungültig wäre, kann ich nicht sagen, dazu ggf. fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Kann für diese Auskunft nicht sehr teuer sein!
RA Meyer zu Schlochtern
Hallo,
auch bei dem Zustatz zum Mietvertrag wird es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handeln. Handelt der Vermieter gewerblich, so wird dies ohnehin nach § 310 III Nr. 1 BGB vermutet.
Enthält der Mietvertrag zusätzlich zu der Endrenovierungsklausel noch eine Schönheitsreparaturklausel, so ist sowohl die Endrenovierungsklausel als auch die Schönheitsreparaturklausel nach § 307 BGB nichtig (BGH: negativer Summierungseffekt !).
Mit freundlichen Grüßen
Meyer zu Schlochtern
Susanne
Hallo Herr Meyer zu Schlochtern,
inwiefern würde dieser Anhang zum MV als Individualvereinbarung Gültigkeit haben, da ja z.B. das Abschleifen und Versiegeln von Parkett nicht zu den Arbeiten gehört, die der VM als Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen kann? Weiterhin versucht der VM ja auch zu vereinbaren, die gesamte Kaution länger als 6 Monate einzubehalten und als Stromversorger einen bestimmten Anbieter zu bestimmen.
Um meine Frage zu verdeutlichen: Können Klauseln, die innerhalb eines Formularmietvertrages keine Gültigkeit haben als Individualvereinbarung Gültigkeit haben?
MissBaloo
Also im Mietvertrag gibt es schon eine Schönheitsreparaturklausel, die jedoch nicht bearbeitet ist, d. h. z.B. bei dem Satz:
"Schönheitsreparaturen währende der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten - der Mieter - der Vermieter.
..."
Da müsste ja dann irgendwas durchgestrichen sein.
Also wenn ich jetzt Herrn Meyer richtig verstanden habe, dann ist der Absatz über das Endrenovieren auch wenn ich unterschreibe nichtig und ich brauche mir keine Sorgen zu machen?
Jedoch wie ist das mit der Kaution? (Gute Fragen Susanne <!-- s --><!-- s --> )
MissBaloo
Also ich hab jetzt mal beim Mieterschutzbund angerufen, der Mann hat mir gesagt dass die Klausel mit der Endrenovierung, egal obs eine Vertragsklausel ist oder eine Klausel im Individualvertrag, auf jeden Fall ungültig ist und so werde ich das auch handhaben, das heißt ich und mein Freund unterschreiben den Wisch und wenn der Mieter nach diesem Jahr unsere Kaution zurückbehält weil er meint dass wir nicht richtig renoviert haben dann verklagen wir ihn da die Rechtslage eindeutig ist...wird schon hin hauen, vielleicht gibts ja auch gar keine Probleme.
Danke für eure Ratschläge!