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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Meine Mieter haben Ihre Wohnung im Dezember fristgemäß zum 31.03.06 gekündigt. Daraufhin haben wir sofort eine Besichtigung der Wohnung vereinbart um im vornherein über mögliche Schäden und deren Beseitigung zu sprechen.
Zwei Schäden liegen mir dabei etwas schwer im Magen. Der eine ist ein 30 cm langer Kratzer in einem Türrahmen und der andere ist ein 2x3 cm großer Ausbruch im Rahmen der Terrassentüre. Bei beiden Rahmen handelt es sich um hochwertige Holzrahmen welche lasiert sind. Ein einfaches Abschleifen und neu streichen würde daher immer sichtbar bleiben.
Meine Mieter wollen den Schaden über Ihre Haftpflichtversicherung abwickeln.

Kann mir jemand sagen mit welcher Schadensregulierung ich nun rechnen darf?

An einer rein finanziellen Entschädigung bin ich nicht interessiert, da ich die Wohnung gerne im gleichen Zustand übernehmen möchte, wie ich sie übergeben habe. Sollte es nach Absprache mit einem Fachmann nur mit einer Erneuerung der Rahmen zu lösen sein, darf ich dies dann fordern?


Danke für Eure Hilfe
tooltime
Stichwörter: schäden + wohnungsübergabe

1 Kommentar zu „Schäden bei Wohnungsübergabe”

fin Experte!

Hier einen Fachmann befragen, am besten auch im Beisein der Mieter, die ja sowieso den Fachmann hereinlassen müssen.
Bei sehr tiefen Kratzern hilft tatsächlich oft ein Schleifen nicht mehr, so daß ein komplett neuer Rahmen eingebaut werden muss. Allerdings sollten Sie das Alter des Rahmens miteinfließen lassen und nicht die gesamten Kosten für den Rahmen den Mietern berechnen. So wäre es gerecht. Dasselbe auch mit der Terrassentür. Abwicklung durch die Haftpflichtversicherung des Mieters wäre richtig, dann braucht man sich um die Kaution nicht zu streiten, die dann unangetastet bleiben kann. Behalten Sie diese aber nach Auszug noch sicherheitshalber eine Weile ein, bis die Sache durch die Versicherung geregelt ist, aber nicht länger als 6 Monate.

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