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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben folgendes Problem:
Seit letzten Donnerstag ist unser Waschbecken-Abfluss im Badezimmer verstopft.
Dieses Waschbecken besitzt kein Siphon. Das Abflussrohr geht geradewegs senkreckt vom Becken in den Boden.
So haben wir es beim Einzug übernommen.
Wegen der Verstopfung haben wir das Rohr abgebaut, und versucht, es mit einer "Spirale" freizubekommen, was allerdings nicht von Erfolg gekrönt war.
Abflussreiniger-Gel wirkt auch nicht.
Ich dachte bisher, dass ein Siphon nur zur Geruchs-Vermeidung nötig wäre.
Wir wurden aber von Verwandten darauf aufmerksam gemacht, dass es auch Verstopfungen verhindern soll, die sich dann möglichst in der U-Kurve des Siphons ablagern sollen.
Wir haben dann tagelang versucht den Vermieter zu erreichen. Heute meldete er sich dann telefonisch und meinte, das wäre allein unser Problem.

"Es hat 7-8 Jahre lang ohne Siphon geklappt, also ist es Ihr Problem"

Stimmt das? Ist ein Siphon nicht Pflicht? Wer weis, was sich durch die Vormieter schon im Rohr angelagert hat. Trage ich jetzt die Schuld, weil ich nach übernahme der Mietsache keinen Siphon auf eigene Kosten eingebaut habe?

Bitte um Hilfe.
Stichwörter: schuld + siphon + mieter + verstopfung + mietsache

0 Kommentare zu „Mietsache ohne Siphon, mieter schuld an Verstopfung?”

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