forsetis 04.02.2017 15:43
Der Abrechnungszeitraum für Betriebskosten ist immer ein Jahr. Das kann das Kalenderjahr sein, muss es aber nicht. Warum gab es denn eine Abrechnung für nur 6 Monate?
summerholic 04.02.2017 15:57
Weil ich zum 01.06.2017 in die Wohnung eingezogen bin. Wieso ich eine Abrechnung für ein halbes Jahr bekommen habe weiß ich selbst nicht so genau.
forsetis 04.02.2017 18:57
Sie wissen selbst nicht genau, aber erwarten vom Forum eine Antwort. Merken Sie nicht, dass das nicht passt. Passende Antworten bekommen Sie in diesem Fall beim Vermieter, oder?
Leo1 21.02.2017 11:29
Eine Abrechnung für nur ein halbes Jahr ist zulässig, zumal der Abrechnungszeitraum vom 1.1.bis 31.12. des Jahres beträgt. In diesem Fall wäre die NK-Abrechnung am 7.1.17 zu spät bei Dir angekommen.
Sollte Dein Abrechnungszeitraum vom 1.6.15 bis 31.5.16. betragen wäre die NK-Abrechnung spätestens am 30.4.17 fällig.