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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich habe folgendes problem....

ich 21 studentin wohne in einer kleinen 32 qm wohnung, die privat vermietet wurde. mittlerweile habe ich schon ättliche probleme gehabt, diese wurden bisher trotz handwerker etc nicht behoben.

mein wohn/schlafraum wird trotz heizung auf 5 nicht richtig warm, ist ein altbau mit hohen decken. der raum hat ca 18qm aber nur eine kleine heizung, es kam schon 3mal eine firma wegen der heizung raus, zuletzt wurde ein neuer heizregler (dieser knopf) angebaut. allerdings ist die heizung auf 5 wie meine bad bzw küchen heizung auf 2 oder 3...heizung oben warm unten fast wie nicht eingeschaltet. ...
Außerdem beschlagen meine Scheiben und nässen, das ist sehr lästig , da man ständig putzen u stoßlüften muss. dieses mache ich aber.
die themperatur im raum beträgt häufig unter 18grad.
Nun habe ich schimmel unter dem 2ten fenster entdeckt, diese stelle ist nicht zugestellt oder sonstiges, das heißt die luft kann auch dorthin gelangen.
mein vermieter stellt mich wie blöd da und behauptet ich wäre für den schimmel verantwortlich wegen falsch lüften etc...
außerdem ist der keller komplett faul, da ich im erdgeschoss wohne vermute ic das der schimmel langsam hoch kommt.
Weiteres Problem durchlauferhitzer...auch schon die firma dagewesen....beim duschen gibt es kein richtiges heißes wasser trotz nur heiß aufgedreht u es spränkelt auch nur noch....hatte angefangen mit abwechselnd warm wasser....
firma meinte beim letzten besuch das die nichts mehr für mich tun können!!!!

Das ende vom lied ist....mein vermieter schiebt die ganze schuld auf mich ab und will das ich fristgerecht kündige...ich sehe aber nicht ein noch so lange hier wohnen zu bleiben. Ich habe keinen rechtschutz oder mieterschutz...hab gehört das ich schlechte karten habe ... schreibe ihm grade nen brief.
hoffe jmd kann mir helfen

lg vanessa
Stichwörter: wohnungs + problem

6 Kommentare zu „WOhnungs Problem”

tenant61 Experte!

. die schilderung, dass der eine heizkörper nur oben warm wird, könnte darauf hinweisen, dass entweder eine luftblase im heizkörper ist oder der wasserdruck zu niedrig ist, vielleicht auch beides. im ersten fall einfach mal den heizkörper entlüften (lassen), im zweiten muss die anlage nachgefüllt werden.
bei den niedrigen temperaturen ist es kein wunder, dass sich auf der feuchten außenwand feuchtigkeit niederschlägt und so schimmelbildung verursacht. bei nur 18 grad lässt sich das, zumal schlafraum, vermutlich auch kaum durch lüften beheben.
dass schimmel vom keller aufsteigt, ist eher unwahrscheinlich; in dem fall hättest du schon vorher aufsteigende feuchtigkeit feststellen müssen (denn es ist die feuchtigkeit, die aufsteigt, nicht der schimmel); man kann das prüfen, indem man den feuchtegehalt im mauerwerk misst. ist die wand durchfeuchtet kann das auf aufsteigende feuchtigkeit hinweisen; ist nur die oberfläche feucht, handelt es sich um kondensfeuchte durch unzureichende heizung und/oder lüftung.
schafft der vermieter keine abhilfe, kannst du mietminderung geltend machen (und zwar ab dem zeitpunkt des auftretens des mangels), bei gesundheitsschädlichen wohnverhältnissen auch fristlos kündigen. ob das ausmass der schimmelbildung bereits eine fristlose kündigung in deinem fall zulässt, kann ich nicht beurteilen; eine minderung dürfte auf jeden fall möglich sein.

wegen des durchlauferhitzers: hast du mal den perlator gereinigt oder gewechselt? das ist das kleine sieb im wasserhahn, dort wo das wasser austritt. ist dieses sieb verstopft, kann das gerät nicht mehr richtig funktionieren.

Van126

also wie ich bereits erwähnt habe waren schon firmen draußen wegen der probleme die sind dadurch aber nicht behoben worden...klar habe ich entlüftet etc....

wie kann ich denn meinem vermieter mitteilen das ich die miete kürze u welche dinge muss ich dabei beachten? zb wie kann ich ihm das schriflich zukommen lassen?

tenant61 Experte!

hier http://www.mietrecht-forum.com/forum,20,-mietminderungstabelle-mietminderung-in-prozent-%21.html[/url:57d5d] findest du diverse angaben zu mietminderungen. check das mal durch, da wirst du sicher fündig. ich bin bei der angabe von minderung in % eher zurückhaltend, weil es da je nach einzelfall große unterschiede gibt.
wenn du einen angemessenen satz gefunden hast, schickst du deinem vermieter einen brief, in dem du ihn informierst, dass du jetzt minderst (auch rückwirkend ist m.w. möglich) bis zur behebung der mängel. viele vermieter reagieren darauf verärgert und versuchen sich zur wehren; wenn du deiner sache sicher bist, kann dir aber eigentlich nicht viel passieren, denn bei mängeln der mietsache, die der vermieter zu vertreten hat, ist die minderung grundsätzlich zulässig.

Van126

habe am dienstag direkt einen brif an meinen vermieter geschrieben, allerding nicht via einschreiben, soll ich dieses dann nochmal erneut per einschreiben verschicken?

tenant61 Experte!

ist zwar sicherer aber kein muss. die entscheidung kann ich dir nicht abnehmen.

Van126

ist bereits alles geschehen hab auch ein nettes antwortschreiben bekommen von haus und grund...gehe jetzt zu meinem termin beim miterverein mal sehen was die mir noch sagen <!-- s:? --><!-- s:? -->

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