Gast
Was war jetzt Ihre Frage?
FAmilien mit Kindern machen Lärm, das ist ganz klar und müssen als übliche Geräusche hingenommen werden. An die Hausordnung müssen sich alle halten, d.h. Türen sollten nach 22 Uhr nicht mehr geknallt werden.
Stört Sie das, so sollten Sie denjenigen darauf ansprechen mit Datum und Uhrzeit. Hilft das alles nichts, den Vermieter einschalten.
Wenn das Haus tatsächlich so hellhörig ist, dass man sogar Flüstern verstehen kann, dann bleibt Ihnen letztendlich nur die Konsequenz aus dem Haus auszuziehen und bei der nächsten Wahl daraus gelernt zu haben.
Übrigens aber spielt das Alter des Hauses bei der Hellhörigkeit nicht immer eine Rolle. Vielfach sind Neubauten viel hellhöriger.
Gast
ach, die frage hab ich vergessen
die wäre dann gewesen, was ich dagegen tun kann, aber auszuziehen können wir uns zur zeit einfach nicht leisten.
und wie sollen wir was daraus lernen?
wie gesagt war bei der besichtung nichst auffälliges, eben weil keiner da war, der krach gemacht hat.
ich hab schon bei bekannten gemerkt, das wohungen hellhörig sein können, aber sowas erlebe ich zum ersten mal
mondkind
edit:
was ich in den beitrag über mir vergessen hab:
danke für die rasche antwort.
dürfen wir dann in unserer wohung das so umbauen, das es etwas schallisolierter ist?
Gast
Umbauen alleine ohne Genehmigung nicht. Voher Genehmigung beim Vermieter einholen. Ist ja auch dann die Frage beim Auszug ob es vom Nachmieter so übernommen wird oder es vielleicht der Vermieter ablöst oder ihr das ganze wieder in den Ursprungszustand bringen müsst.
Meine Wohnung ist auch hellhörig, habe ich bei den Besichtigungen auch nicht bemerkt da nie jemand da war. Aber da muss ich jetzt eben durch...
mondkind
wie sieht es mit trittschalldämmung aus?
kann ich nicht irgendetwas tun, damit ich die schritte von obendrüber nicht mher so arg poltern höre?
tut mir leid, wenn ich so viele fragen stelle und so.
aber so langsam bin ich über der verzweiflung hinaus.
Gast
Daraus lernen kann man: sich vorher genauestens die Wohnung ansehen, auch mehrere Male und auch zu Zeiten, wo andere Mieter zu Hause sind!
Dann erkundigen wer und wieviel Personen in der Wohnung obendrüber, nebenan etc. wohnen.
Umbauen dürfen Sie eine Mietwohnung nicht, denn das ist nicht Ihr Eigentum.
Trittschalldämmung kann man nur in der Wohnung obendrüber machen. Das aber muss der Vermieter veranlassen. Einen rechtlichen Anspruch aber haben Sie darauf nicht.
Wenn Sie sich einen Umzug nicht leisten können, so bleibt Ihnen nur die Möglichkeit die Situation noch einige Zeit hinzunehmen. Ständige Forderungen an den Vermieter machen die Sache auch nicht leichter.