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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
guten morgen
mein mann und ich sind im mai 2005 in dieses mehrfamilien-haus gezogen

bei der besichtigung ist uns nichts aucfgefallen (wie denn, wenn fast alle arbeiten/nicht mehr im haus sind)

ich konnte im mietvertrag nichts über das alter des hauses finden, aber draußen an der wand ist eine platte, darauf sind 3 - 4 häuser und untendrunter steht die zahl 1952

unser problem:
wir hören fast jeden nachbar um uns herum
diesen monat sind zwar erst neue nachbar untendrunter eingezogen, aber die sind fast genauso laut, wie ihre vormieter
ich kann fast jedes wort was sie sagen verstehen, obwohl sie meist in zimmerlautstärke sich unterhalten
es wird aber durch die wände übertragen (ehute morgen zb hörte es sich an, als wäre neben dem schlafzimmer ein grüppchen von personen)

achja, wir haben das mittlere zimmer als schlafzimmer
auf der einen seite wird das zukünftige kinderzimmer, aber dort kann ich den nachbarn noch besser verstehen, sogar wenn er flüstert (oder mal da ist )

unsere nachbarn oben drüber haben ein kleines mädchen (ca 5 jahre)
nur ist nicht nur sie der grund für manch lärm
ab und zu (ca 5mal die woche) hört man die mutter rumschreien
und meist ist die kleine noch nach 10abend putzmunter ( und vorallem am wochenende )

in diesem haus ist der holzboden standart

was ich noch in diesem haus festgestellt hab: es hält sich kaum einer an die ruhezeiten ;_;
oder man knallt fröhlich munter wohnungstüren zu


einzig von unserer nachbarin auf der anderen seite hören wir nichst, weil an ihre wohung unser flur angrenzt
Stichwörter: lärm + nebendran + oben + unten

6 Kommentare zu „unten, oben, nebendran lärm”

Gast Experte!

Was war jetzt Ihre Frage?
FAmilien mit Kindern machen Lärm, das ist ganz klar und müssen als übliche Geräusche hingenommen werden. An die Hausordnung müssen sich alle halten, d.h. Türen sollten nach 22 Uhr nicht mehr geknallt werden.
Stört Sie das, so sollten Sie denjenigen darauf ansprechen mit Datum und Uhrzeit. Hilft das alles nichts, den Vermieter einschalten.
Wenn das Haus tatsächlich so hellhörig ist, dass man sogar Flüstern verstehen kann, dann bleibt Ihnen letztendlich nur die Konsequenz aus dem Haus auszuziehen und bei der nächsten Wahl daraus gelernt zu haben.
Übrigens aber spielt das Alter des Hauses bei der Hellhörigkeit nicht immer eine Rolle. Vielfach sind Neubauten viel hellhöriger.

Gast Experte!

ach, die frage hab ich vergessen

die wäre dann gewesen, was ich dagegen tun kann, aber auszuziehen können wir uns zur zeit einfach nicht leisten.

und wie sollen wir was daraus lernen?
wie gesagt war bei der besichtung nichst auffälliges, eben weil keiner da war, der krach gemacht hat.

ich hab schon bei bekannten gemerkt, das wohungen hellhörig sein können, aber sowas erlebe ich zum ersten mal

mondkind

edit:

was ich in den beitrag über mir vergessen hab:

danke für die rasche antwort.

dürfen wir dann in unserer wohung das so umbauen, das es etwas schallisolierter ist?

Gast Experte!

Umbauen alleine ohne Genehmigung nicht. Voher Genehmigung beim Vermieter einholen. Ist ja auch dann die Frage beim Auszug ob es vom Nachmieter so übernommen wird oder es vielleicht der Vermieter ablöst oder ihr das ganze wieder in den Ursprungszustand bringen müsst.
Meine Wohnung ist auch hellhörig, habe ich bei den Besichtigungen auch nicht bemerkt da nie jemand da war. Aber da muss ich jetzt eben durch...

mondkind

wie sieht es mit trittschalldämmung aus?
kann ich nicht irgendetwas tun, damit ich die schritte von obendrüber nicht mher so arg poltern höre?

tut mir leid, wenn ich so viele fragen stelle und so.
aber so langsam bin ich über der verzweiflung hinaus.

Gast Experte!

Daraus lernen kann man: sich vorher genauestens die Wohnung ansehen, auch mehrere Male und auch zu Zeiten, wo andere Mieter zu Hause sind!
Dann erkundigen wer und wieviel Personen in der Wohnung obendrüber, nebenan etc. wohnen.
Umbauen dürfen Sie eine Mietwohnung nicht, denn das ist nicht Ihr Eigentum.
Trittschalldämmung kann man nur in der Wohnung obendrüber machen. Das aber muss der Vermieter veranlassen. Einen rechtlichen Anspruch aber haben Sie darauf nicht.
Wenn Sie sich einen Umzug nicht leisten können, so bleibt Ihnen nur die Möglichkeit die Situation noch einige Zeit hinzunehmen. Ständige Forderungen an den Vermieter machen die Sache auch nicht leichter.

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