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Altersversorgung - Renten
26.4.2001 6 AZR 2/00
Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung Witwenrente
Auf eine Überbrückungsbeihilfe nach § 4 TV SozSich, die eine ausgeschiedene Arbeitnehmerin der US-Stationierungsstreitkräfte beanspruchen kann, ist gemäß § 5 Satz 1 Buchst. b TV SozSich eine Witwenrente anzurechnen, die der ausgeschiedenen Arbeitnehmerin von den britischen Streitkräften gewährt wird.
TVG § 4 Rationalisierungsschutz; TVAL II § 42 Tarifvertrag vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - TV Soziale Sicherung - (TV SozSich) §§ 2, 4 Ziff. 1, 5 Satz 1 Buchst. b
Aktenzeichen: 6AZR2/00 Paragraphen: TVG§4 TVALII§42 TVSozSich§2 TVSozSich§4 Datum: 2001-04-26