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Pipeu123 hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen,
ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung von 2016 erhalten, was meiner Meinung schon sehr spät ist. Ich bin im November 2016 in die Wohnung eingezogen und wurde bis Ende Dezember von dieser Hausverwaltung betreut. Im Januar 2017 hat die Hausverwaltung gewechselt. Die Nebenkostenabrechnung stammt also von der alten Hausverwaltung. Bei der Rechnung ist mir aufgefallen, dass 11,53€ für Warmwasser berechnet werden vom 07.11 und 08.11.16. Das waren zum Abrechnungszeitraum 0,53€, da sind am 29.05.2017 3,50 € Mahngebühren dazu gekommen und am 23.06.2017 7,50€ eine Sperrgebühr. Komisch ist nur, dass die Rechnung nicht an mich adressiert ist, sondern an den Eigentümer und ich niemals eine Rechnung erhalten habe. Die erste Rechnung, die ich dazu sehe, ist die, die mir meiner Nebenkostenabrechnung hinzugefügt wurde und nicht an meinen Namen adressiert ist. Außerdem habe ich von November 16 bis März 2017 eine Nachzahlung erhalten (Fernwärme und Warmwasser), die ich jedoch längst beglichen habe (vor ca. 2-3 Monaten). Für mich sieht es so aus als hätte die Hausverwaltung eine Abrechnung erhalten, vergessen sie an mich weiterzuleiten oder selbst zu bezahlen und jetzt versuchen sie mir die ganzen Kosten aufzudrücken. Wieso sollte ich eine Rechnung zahlen von der ich nichts wusste, die nicht an mich adressiert ist und ich meine Nachzahlung schon längst beglichen habe?
Ich denke das ist eine sehr spezielle Frage, falls jemand das selbe schon Mal erlebt hat, bin ich froh, wenn mir jemand helfen kann. Ich werde morgen erstmal bei dem Betreiber anrufen und erfragen, wie die Rechnung zustande gekommen ist und warum sie nicht an mich adressiert ist.
Ich wünsche allen einen schönen Abend!

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung”

forsetis Experte! 02.09.2017 08:36

1. Der Vermieter muss spätestens nach 12 Monaten ab dem Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung vorlegen. Da Sie nicht schreiben, wie bei ihnen dieser Zeitraum vereibart ist, kann ich nicht antworten.
2. Zu allen anderen Fragen kann ich auch nichts sagen, weil Sie bei Unklarheiten zuerst den Ersteller der Abrechnung (Vermieter, Hausverwaltung) um Auskunft bitten müssen.

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