Bladder 08.09.2010 05:50
Möglicherweise haben sich die beiden Eigentümer noch nicht geeinigt wer für welche Abrechnung zuständig ist. Was aber für Sie keine Bedeutung hat.
Wenn wir von einem Abrechnungsintervall nach dem Kalenderjahr ausgehen, dann ist eine Nachforderung aus 2008 und davor für einen Vermieter nicht mehr möglich, es sei denn er hätte die Verzögerung nicht zu vertreten. Ein mögliches Guthaben des Mieters verfällt dabei aber nicht.
Sie könnten die Nebenkostenzahlungen einstellen oder nur noch einen Teilbetrag unter Vorbehalt zahlen. Ihre Entscheidung sollten Sie dem jetzigen Vermieter mitteilen. Natürlich sollten Sie sicherheitshalber dieses Geld nicht ausgeben.
Ein Vermieter kann auch durch ein Gericht zur Abgabe einer Nebenkostenabrechnung gezwungen werden. Bis zu 6 Monate Beugehaft sind möglich.
Ein Mieterverein ist hier eine mögliche Hilfsvariante.