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Simbatiger hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ml eine Frage zur Nebenkostenabrechnung, und zwar warte ich trozu mehrmaliger Anforderung seit einem Jahr auf meine Abrechnung. Diese wird mir verweigert. In den letzen 21 MOnten hatte sich der Vermieter gendert das heißt vom ersten und zweiten Vermieter habe ich bis heute keine Abrechnung erhalten. Miene Frage ist jetzt: kann ich die Nebenkosten zurück verlangen weil beide ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind?

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung”

Bladder Experte! 08.09.2010 05:50

Möglicherweise haben sich die beiden Eigentümer noch nicht geeinigt wer für welche Abrechnung zuständig ist. Was aber für Sie keine Bedeutung hat.

Wenn wir von einem Abrechnungsintervall nach dem Kalenderjahr ausgehen, dann ist eine Nachforderung aus 2008 und davor für einen Vermieter nicht mehr möglich, es sei denn er hätte die Verzögerung nicht zu vertreten. Ein mögliches Guthaben des Mieters verfällt dabei aber nicht.

Sie könnten die Nebenkostenzahlungen einstellen oder nur noch einen Teilbetrag unter Vorbehalt zahlen. Ihre Entscheidung sollten Sie dem jetzigen Vermieter mitteilen. Natürlich sollten Sie sicherheitshalber dieses Geld nicht ausgeben.

Ein Vermieter kann auch durch ein Gericht zur Abgabe einer Nebenkostenabrechnung gezwungen werden. Bis zu 6 Monate Beugehaft sind möglich.

Ein Mieterverein ist hier eine mögliche Hilfsvariante.


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