Berthelstal 19.07.2011 17:01
In unserer 15er Wohnanlage wurde der Preis für 1 m³ Warmwasser mit 7,92 € berechnet.
basti2010 19.07.2011 17:08
das ist aber extrem teuer oder ?
basti2010 19.07.2011 17:50
waren denn die Kosten mit 7,92 EUR in Ihrem Falle korrekt ?
Berthelstal 19.07.2011 18:18
Mir sind aus unserem Haus keine Unstimmigkeiten bekannt gewoerden.
2008 = 7,70
Neuer Kessel
2009 = 7,24 €.
Sie hatten wohl noch nie eine Abrechnung bekommen, weil Sie so erstaunt sind.
Wohl bei Muttern bisher unter den Flügeln gesteckt?
basti2010 19.07.2011 18:32
Nein, aber ich war heute beim Mieterbund und der Assesor war auch erstaunt über die Einheitenkosten des Warmwassers. Er meinte, dass er solche hohe Einheitenpreise für Warmwasse noch nicht gesehen hat.
Bin gerade dabei den Einschpruch gegen meine NK-Abrechnung an meinen Vermieter zu schreiben.
Deswegen poste ich in diesem Forum und Frage auf meine Antworten zu bekommen, da ich davon ausgehe, dass auch andere TN mit Erfahrung mir hier weiter helfen können.
Trotzdem ist für mich nicht nachvollziehbar, warum im Nenner der Formel nach § 9 HKVO bei mir in der Abrechnung eine 1,000 für den Heizwert des Brennstoffes steht.
Was bedeutet dieses 1,000 und für welchen Brennstoff steht diese. Ich meine, dass wir hier eine Gasheizungsanlage haben.
Danke für jede Antwort !
Gotthilf 19.07.2011 21:01
Um hier eine Aussage machen zu können, müsste die gesamte Berechnung eingesehen werden.
Z.B. müssten die Angaben über den Brennstoffverbrauch und die Berechnung der 44,564% nachvollzogen werden können. Weiter ist der Brennstoffverbrauch für die Heizkosten-Warmwasser zu berechnen, das ist die Größe B laut Heizkostenverordnung. Hier ist auch der Heizwert Hi zu berücksichtigen.
Auffällig ist, dass der Anteil der Heizkosten-Warmwasser über 44 % liegt. Von daher ergibt sich auch der hohe Wert pro m^3.
Ist überhaupt der anteilige Brennstoffverbrauch berechnet worden?
Mit den gemachten Angaben kann man wenig anfangen.
Wichtig: Öl oder Gas ??
Der Wert = 1 könnte der Berechnungswert für Q/Hi sein, der in die Berechnung des anteiligen Brennstoffverbrauches für Warmwasser und damit in die Kostenaufteilung eingeht.
Aber ich will nicht spekulieren, ohne die gesamte Abrechnung vorliegen zu haben, kann man keine Aussage treffen.
basti2010 20.07.2011 18:37
Danke für die Antworten und die Hilfe.
Ich habe echt nicht so viel Ahnung und bin sehr dankbar für Eure Hilfe.
Hier die genaueren Werte:
Es handelt sich um eine Erdgasheizung !
Aufstellung der Gesamtkosten:
---------------------------------------
Brennstoffkosten Erdgas in kWh:
311.617,00 kWh = 19.273,76 EUR
allg. Heizungsbetriebskosten:
5.496,04 EUR
Gesamtkosten der Heizanlage = 24.769,80
----------------------------------------------------
Aufteilung der Kosten:
---------------------------
Ermittlung der Warmwasserkosten:
2,5 x 1.110,942 x (60 - 10) / 1,000
= 138.867,750 kWh
entspricht 44,564 % von 24.769,80 EUR
= Erwärmungskosten Warmwasser: 11.038,31 EUR
----------------------------------------------
Ermittlung der Heizkosten:
Kosten der Heizanlage: 24.769,80 EUR
abzügl. Erwärmungskosten Warmwasser: 11.038,31 EUR
= Gesamtheizkosten: 13.731,49 EUR
--------------------------------------------------
Ermittlung der Einheitenpreise:
---------------------------------------
Heizung: 13.731,49 EUR
Grundkosten 30%: 4.119,45 EUR
-> 1.907,34 Heizfläche = 2,159 EUR je Einheit
Verbrauchskosten 70%: 9.612,04 EUR
-> 149.951,721 Einheiten = 0,064 EUR
Warmwasser: 11.038,31 EUR
Verbrauchskosten 100%: 11.038,31 EUR
-> 1.110,942 cbm = 9,9359 EUR je Einheit
Ich hoffe dass das an Angaben ausreicht.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gotthilf 20.07.2011 20:17
Wie aus den Angaben ersichtlich ist, ist in der Rechnung des Gaslieferanten schon die gelieferte Energie in kWh angegeben. Dann ist der Wert unter dem Bruchstrich = 1, weil 1kWh gelieferte Energie auch den Energieinhalt 1 kWh besitzt. Umrechnungsfaktoren fallen dann weg.
Die sich ergebenden Zahlenwerte sind dann so korrekt. Der Wert von 9,94 € Heizkosten für 1 m^3 Wasser ist meiner Meinung nach zwar etwas hoch, aber noch im Rahmen. Mir sind Werte so zwischen 7 und 9,50 € bekannt.
Ein grober Fehler ist noch bei der Umlegung der Heizkosten für Warmwasser vorhanden.
Hier sind die Kosten nach der Heizkostenverordnung auch in Grundkosten und Verbrauchskosten aufzuteilen, also 30% Grundk. zu 70% Verbrauchsk..
Ob nun hierbei 100 % Umlage nach Verbrauch insgesamt für den jeweiligen Mieter günstiger ausfallen würde, sollte man nachrechnen.
Der Fehler reicht aber aus, um die Nachzahlung nach Reklamation so lange zurückzuhalten, bis die Abrechnung korrigiert ist. Dies trifft auch für eine falsche Zählerstandablesung zu.
Wenn jetzt noch der falsch abgelesene Zählerstand berücksichtigt wird, so verschieben sich bei einer Korrektur alle Kostenverhältnisse, da sich die anteiligen Kosten für Warmwasser und damit auch die anteiligen Kosten für die Heizung verändern, bei gleichbleibenden Gesamtkosten.
Im Prinzip müssten also alle Abrechnungen für sämtliche Mietparteien neu berechnet werden.
basti2010 20.07.2011 21:16
DANKE Gotthilf !
Sehr hilfreich deine Antwort.
Wenn ich dich also richtig verstehe, müsste nach HKVO auch dieser "Abrechnungsblock"
Warmwasser: 11.038,31 EUR
Verbrauchskosten 100%: 11.038,31 EUR
-> 1.110,942 cbm = 9,9359 EUR je Einheit
in 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten aufgeteilt werden ?
Wie genau würde dann die Berechnung aussehen. Das kann ich im Moment noch nicht nachvollziehen wie sich dadurch der Preis je Einheit Warmwasser von 9,94 auf x verändern soll ?! :-/
Problem ist weiter, dass ich bei insgesamt 99 Wohnungen hier im Haus, nie rauskriegen werde, bei wem auch die Zählerstände falsch abgelesen worden sind, da die Wohnungen unterschiedlichen Mietern gehören.
Dass sich durch die falsch abgelesenen Zählerstände die anteiligen Kosten für das Warmwasser verändern, stimme ich dir zu.
Am besten werde ich mal einen Aushang am "Schwarzen Brett" aushängen und alle darauf hinweisen, ihre Abrechnungen zu beanstanden
Die Vermieter werden sich freuen.
Habe heute meinem Vermieter schriftlich per Einschreiben von den Fehlern informiert.
Besten Dank für die Hilfe !!!!!!!!
Gotthilf 20.07.2011 21:42
Die Verbrauchskosten Warmwasser 100% werden aufgeteilt in die Beträge 30% u. 70%.
Der Betrag von 30% wird nach der Wohnungsgröße umgelegt, der Betrag 70% nach dem Verbrauch.
Der 30% Umlageschlüssel ist der gleiche Schlüssel wie bei den 30% Heizungskosten.
Die 70% werden so umgelegt, wie jetzt die 100% umgelegt werden, eben nur anteilig anstatt 100% mit 70%.
Die Berechnung läuft also analog zu der Berechnung der Heizungskosten ab.
Viel Spaß bei der Diskussion mit den Vermietern.
basti2010 21.07.2011 09:21
Hallo Gotthilf,
ich habe gerade nochmal in der Heizkostenverordnung nachgelesen.
Zum einen gibt es § 8 (Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser)
Darin sind ja die von Dir angesprochenen 30% Grundkosten u. 70% Verbrauchskosten für das Warmwasser geregelt.
Dann aber verwirrt mich § 9 (Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen)
Hier ist nicht die Rede von der 30/70 Aufteilung sondern nur von dieser besagten Formel. D.h. hier werden doch die Kosten zu 100% als Verbrauchskosten angesehen, oder ?
Ist es also abhängig von der zentralen Anlage im Haus, ob entweder §8 oder §9 angewendet wird ?
Wenn ja, müssten wir ja eine nach §9 "[...] "mit der zentralen Warmwasserversorgungsanlage verbunde Heizungsanlage" haben.
Sehe ich das richtig oder ist es so nach aktueller Rechtslage, dass die Warmwasserkosten IMMER auch 30/70 aufgeschlüsselt werden müssen ?
Versteh mich bitte nicht falsch. Ich möchte deine Antwort nicht anzweifeln. Nur beim nachlesen, bin ich da gerade drüber gestolpert und das hat mich ein wenig verwirrt.
Danke schön für eine hoffentliche Antwort !!!
Viele Grüße
Gotthilf 21.07.2011 15:16
Eine verbundene Anlage ist z.B. eine Anlage, bei der die Gesamtwärme für Heizung und Warmwasser z.B. durch einen Brenner erzeugt wird (also die übliche zentrale Anlage, wie sie im Keller steht).
Deshalb kann beim Brennstoffverbrauch der Verbrauch für Heizung und Warmwasser nicht getrennt erfasst werden, weil z.B. nur ein Gaszähler vorhanden ist.
Die Anlage wären z.B. nicht verbunden, wenn ein separater Brenner und Kessel für die Heizung und ein zweiter Kessel und Brenner für Warmwasser vorhanden wären. Dann könnte der jeweilige Brennstoffverbrauch für Heizung und Warmwasser exakt getrennt erfasst werden (z.B zwei Gasuhren).
Der § 9 beschreibt nur, wie die verbrauchte Gesamtenergie anteilig auf Heizung und anteilig auf Warmwasser rein rechnerisch getrennt wird, weil z.B. nur ein Gaszähler für beides vorhanden ist.
Verfährt man nach § 9 hat man also zwei Energiebeträge, einmal die Energie für die Heizung und die Energie für Warmwasser. Nach diesem Verhältnis werden dann die Gesamtkosten auf Kosten-Heizung und Kosten-Warmwasser aufgeteilt.
In der Abnrechnung wird dies durch den Satz beschrieben, ...die Warmwasserkosten betragen xxx% der Heizungsgesamtkosten..., oder so ähnlich.
Diese Aufteilung hat erstmal nichts mit dem Umlageschlüssel und die Verteilung auf die Mieter zutun.
Die Umverteilung wird in §7 u. §8 geregelt.
Nach diesen § sind jeweils von den jeweiligen Kosten Heizung und Warmwasser mindestens 50% u.maximal 70% nach Verbrauch, der Rest nach Wohnungsgröße umzulegen. Es könnten also auch z.B. 62% nach Verbrauch und 38% nach Wohnungsgröße umgelegt werden. Die Festlegung steht meistens im Mietvertrag.
Für diese Umlageschlüssel gibt es Ausnahmefälle, die sind in § 11 aufgeführt. Diese Ausnahmefälle beziehen sich alle möglichen Heime, auch Studentenheime. Dies sind alles Ausnahmen, bei denen auch keine normalen Mietverträge nach BGB-Mietrecht abgeschlossen werden.
Diese Ausnahmen besagen, dass hier keine Pflicht zur Verbrauchserfassung und zur Abrechnung nach Verbrauch (nach dem Umlageschlüssel) gemacht werden muss.
In diesen Fällen kann beliebig abgerechnet werden, z.B nur nach Wohnungsgröße, Personenzahl usw....oder es ist in irgendeiner anderen Kostenart enthalten (alles pauschal).
Handelt es sich aber um vermieteten Wohnraum nach BGB (also ein richtiger Mietvertrag), so ist die Heizkostenverordnung bindend und der besagte Umlageschlüssel zwingend vorgeschrieben, eben 50 zu 50 oder bis 70 zu 30.
basti2010 23.07.2011 14:09
Danke für die ausführliche Antwort.
D.h. also die so mittels Formel errechneten Kosten für die Warmwassererwärmung:
Ermittlung der Warmwasserkosten:
2,5 x 1.110,942 x (60 - 10) / 1,000
= 138.867,750 kWh
entspricht 44,564 % von 24.769,80 EUR
= Erwärmungskosten Warmwasser: 11.038,31 EUR
werden aufgeteilt in
30% Grundkosten:
-----------------------
3.311,49 EUR -> Dividiert durch die Gesamt-qm2 Wohnfläche der einzelnen Wohnungen.
70% Verbrauchskosten:
----------------------------
7.726,82 UER -> Dividiert durch den Gesamtverbrauch an Warmwasser in cbm
So Korrekt ?
Gotthilf 25.07.2011 20:50
Ja, korrekt.