Susanne
Die Nebenkostenabrechnung hat Zeit bis Ende 2007, wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Dann endet die Ausschlussfrist und erst dann kannst Du wg. der NK-Abrechnung gegen Deinen VM vorgehen.
Die Kautionsabrechnung ist bis zu 6 Monate nach Mietende möglich, darüber hinaus darf der VM einen angemessenen Betrag für evtl. Nachzahlung aus NK-Abrechnung einbehalten.
Die Kaution darf nicht abgewohnt werden, der Vm hat Anspruch auf Zahlung von Miete und Nk und wird dies im Endeffekt mit der Kaution verrechnen müssen, wenn Du nicht zahlst.
Demnach kannst Du spätestens im Juni die Kautionsabrechnung anmahnen!
Penelope68
Vielen Dank Susanne für Deine Nachricht.
Ich habe den Vermieter schon einige Male gebeten die fehlende Miete mit der Kaution zu verrechnen. Die Differenz würde dann nur noch 100 Euro betragen. Er weigert sich aber. Da ja kein Mietverhältnis mehr besteht kann ich dies nicht ganz nachvollziehen.
Beste Grüsse, penelope
Susanne
Naja, er kann sich ja nun weigern, ab Juni würde ich die Kautionsabrechnung korrekt mahnen und bei Ignoranz ab Juli zum Fachanwalt! (nach der sog. Rechtsfolge muss er dann auch die Anwaltskosten zahlen)
Penelope68
Vielen Dank für Deinen Tipp - werde ich auf jeden Fall so machen.
Grüsse, Penelope