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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hochbett

Der fachgerechte Einbau eines Hochbetts bedarf nicht der vorherigen Zustimmung des Vermieters. (AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Az. 2 C 519/02, aus: MM 10/03, S. 3 8)
Stichwörter: hochbett

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