Cookk hat diese Frage gestellt
Laut unserem Mietbuch beträgt die Kündigungsfrist für unser Mietobjekt 12 Monate. Ist das mit dem allgeimeinen Mietrecht vereinbar? Welche Möglichkeiten habe ich zur früheren Kündigung gegenüber dem Vermieter?
Mit freundlichen Grüßen
chris