Berthelstal 08.03.2012 19:05
Sie zahlen die Miete anteilmäßig. Ist auch ganz logisch, wenn Ihnen die Wohnung nicht pünktlich zur Verfügung gestellt wird.
Inwieweit noch andere Kosten durch die Verspätung entstehen müssen Sie selbst prüfen und notfalls auch noch geltend machen.