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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich hab da mal eine kleine Frage:

Also, ich habe meine Wohnung zum 31.12.05 gekündigt. Ich habe in der Wohnung 9,5 Monate gewohnt. Nun hat mir mein Vermieter gestern eine Nebenkostenabrechung vorgelegt, in der hervorgeht, dass ich noch 760 € nachzuzahlen hätte. Alles recht und gut, er will dass Geld jetzt von mir spätestens Ende Dezember. Allerdings ist es so, dass ich nicht dabei ware, als die Zählerstande vom Wasser von ihm abgelesen wurde und die Heizzählerstände werden erst am 21.12.05 abgelesen, den Wert den er berechnet hat ist ein angenommener Wert. Die exakte Abrechung würde dann im Februar auf mich zukommen. Muss ich die Abrechung jetzt schon zahlen? Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt den Betrag zahle und wenn er sich verrechnet hat, dann im Februar nocheinmal. Was kann ich tun?
Brauche hierzu dringend Hilfe.
Stichwörter: auszug + nebenkostenabrechung

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechung bei Auszug”

Susanne Experte!

Schriftlich Einspruch einlegen! Mit Schätzungen musst Du Dich nicht zufrieden geben, und der VM kann sich mit der Abrechnung bis zum 31.12.2006 Zeit lassen.

gracelelly

Ok, ich hab dem Vermieter gesagt, dass ich diese Abrechung so nicht anerkenne. Außerdem ist hier auch nicht der Umlageschlüssel angegeben. Die Wasserablesung ist ja korrekt, sowie die Kosten wie z. B. für Müll oder Strom. Aber er kann doch nicht verlangen, dass ich die Nebenkosten innerhalb einer Woche zahle. Er hat gemeint, ich soll das zahlen und wenn es nach der entgültigen Abrechung zuwenig ist, soll ich nochmal nachzahlen. Ist das rechtens?
Kann er mir zwei Nebenkostenabrechungen stellen für den gleichen Zeitraum? Ist das normal dass er mir eine Nebenkostenabrechung für den Zeitraum 15.03.05 - 31.12.05 bereits am 09.12.05 vorlegt?

Gruß
Gracekelly

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