Susanne
Schriftlich Einspruch einlegen! Mit Schätzungen musst Du Dich nicht zufrieden geben, und der VM kann sich mit der Abrechnung bis zum 31.12.2006 Zeit lassen.
gracelelly
Ok, ich hab dem Vermieter gesagt, dass ich diese Abrechung so nicht anerkenne. Außerdem ist hier auch nicht der Umlageschlüssel angegeben. Die Wasserablesung ist ja korrekt, sowie die Kosten wie z. B. für Müll oder Strom. Aber er kann doch nicht verlangen, dass ich die Nebenkosten innerhalb einer Woche zahle. Er hat gemeint, ich soll das zahlen und wenn es nach der entgültigen Abrechung zuwenig ist, soll ich nochmal nachzahlen. Ist das rechtens?
Kann er mir zwei Nebenkostenabrechungen stellen für den gleichen Zeitraum? Ist das normal dass er mir eine Nebenkostenabrechung für den Zeitraum 15.03.05 - 31.12.05 bereits am 09.12.05 vorlegt?
Gruß
Gracekelly