Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Fighta hat diese Frage gestellt
Hallo,

also mein Vater hat ne eigene Wohnung in der seine Freundin wohnt. Die Freundin lebt von Hartz4 und bekommt die Miete auch von Arbeitsagentur bezahlt DIe Arbeitsagentur weiss auch das mein Vater der Freund ist. Mein Vater wohnt nicht in der gleichen Wohnung , von daher gibt es gesetzlich keine probleme. Die Freundin hat jetzt vor paar Wochen einen Brief von der ARbeitsagentur bekommen, in der sie mit den Nebenkosten nicht einverstanden sind. Mein Vater hat als Nebenkosten:

1.Strom allgemein
2. Kamine Reinigung und Überprüfung
3. Wasser und ABwasser
4.Haus und Grundbesitz haftplicht
5. Leitungswasser-Haftplicht
6. Elementar-Versicherung
7. Wartung/Reiniguntsmittel
8. Hausmeister/Pflege Außenlage
9. Kabelfernsehen Kabel BW

die Wohnung ist einer Wohngemeinschaft mit anderen Bewohnern. DIe Hausverwaltung entscheidet über die Kosten wie z.b Hausmeister etc....die er zahlen muss und deshalb als Nebenkosten angibt. Nun wollte ich Sie fragen bzw wir welche Stellen wir als Nebenkosten angeben können und welche nicht, da wir es nicht wissen. Das sind die fixen kosten die mein vater zahlt, das müsste ja normalerweise der Vermieter auch bezahlen bzw mitbezahlen. Ich würde mich freuen wenn mir einer helfen könnte.


Freundliche Grüße

Fighta

1 Kommentar zu „Nebenkostenrechnung”

Fighta 19.05.2008 21:04

nachtrag:

ich meinte natürlich der Mieter auch bezahlen bzw mitbezahlen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.