Susanne
Nach BGB hätte die Kaution bis spätestens Oktober vollständig bezahlt sein müssen. Mir würden lediglich Mahngebühren einfallen, die in diesem Fall legitim sind.
Achtung: Nichtzahlung der Kaution kann ein Grund zur Kündigung sein!
Der Vermieter kann etwas dagegen haben, wenn schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution unabhängig von seinem privaten Vermögen gewinnbringend anzulegen. Das hat er auf Verlangen auch dem Mieter nachzuweisen. Bei Barzahlung immer einen Nachweis über die Zahlung geben lassen!