Gast hat diese Frage gestellt
Habe eine Frage. Wenn die Gastherme für Warmwasser und Heizung ausgewechselt werden muss, weil sie nicht mehr den EU-Normen entspricht, zählt das dann zu einer Modernisierung, die auf die Miete umgelegt werden kann oder ist das eine Instandhaltung, die der Vermieter machen muss und nicht auf die Miete umlegen kann.
Ich denke er muss doch den Gebrauch der Wohnung sicherstellen und ohne Heizung und Warmwasser ist das nicht gegeben. Kann mir jemand weiterhelfen?