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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Mann, unsere 2 Kinder und ich wohnen seit Feb.2002 in einem Reihenmittelhaus. Wir wohnen genau in der Mitte, unser Vermieter rechts von uns und seine Mutter links von uns. Nun sagte uns unser Vermieter, das er will das wir ausziehen. Eine "richtige" Begründung sagte er uns nicht. Er gab uns heute eine Kündigung in der steht, wir sollen zum 31.01.2006 ausziehen. ALso, erstmal hat er doch garkeine richtige Frist eingehalten, als Grund angegeben, wir würden uns nicht mehr verstehen, kein Hinweis in der Kündigung, das wir Widerspruchsrecht haben u.s.w.
Jetzt ist es aber so, das wir vor 4 Wochen erst die Wohnung komplett neu renoviert haben, mit Wissen des Vermieters. Wenn er jetzt wirklich will, das wir ausziehen, können wir diese Kosten von ihm zurückfordern? Soweit wie ich weiß, brauchen wir die Wohn/Schlafräume doch nur alle 5 Jahre renovieren, haben dies jetzt aber nun nach nicht mal 4 Jahren schon getan.Denn wir hatten ja auch nicht vor auszuziehen. Wie sieht hier das Mietrecht für uns aus?
Ist seine Kündigung so wirksam? Wenn nicht, wie sollen wir uns jetzt verhalten?
Können wir die Renovierungskosten von ihm fordern, wenn wir eventuell bald eine neue Wohnung finden?
Danke für die Antworten!

Eni
Stichwörter: kündigung + rechtens + dvermieter

2 Kommentare zu „Kündigung d.Vermieter, was ist da rechtens??”

Susanne Experte!

Die Kündigung ist nicht wirksam.
Wenn Ihr die Miete regelmässig bezahlt und auch sonst noch nie wegen Verstoss gegen den Mietvertrag angemahnt wurdet kann er Euch gar nicht kündigen.

Antonie

Die Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum, der auf unbestimmte Zeit vermietet wurde, hat spätestens am dritten Werktag eines Monats für den Ablauf den übernächsten Monats zu erfolgen. Zum 31.01.06 müßt ihr die Kündigung spätestens am 04.11.05 erhalten haben.

1. Er muss bei der Eigenbedarfskündigung einen Grund angeben, warum er die Wohnung selbst nutzen möchte. Dieser Grund gilt dann auf ggf. vor Gericht, einen anderen Grund kann er nicht einfach nachschieben!! Außer, dieser Grund wäre nach dem Kündigungstermin entstanden.
2. Er muss Euch ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht aufmerksam machen.
Sollte er beides nicht getan haben, dann ist die Kündigung formal nicht rechtmäßig, also unwirksam.
Also nicht einschüchtern lassen, Kopf hoch, und am besten eine rechtsverbindliche Auskunft beim Anwalt einholen. Eine Beratung ist nicht so teuer. Viel Erfolg.

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