Susanne
Die Kündigung ist nicht wirksam.
Wenn Ihr die Miete regelmässig bezahlt und auch sonst noch nie wegen Verstoss gegen den Mietvertrag angemahnt wurdet kann er Euch gar nicht kündigen.
Antonie
Die Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum, der auf unbestimmte Zeit vermietet wurde, hat spätestens am dritten Werktag eines Monats für den Ablauf den übernächsten Monats zu erfolgen. Zum 31.01.06 müßt ihr die Kündigung spätestens am 04.11.05 erhalten haben.
1. Er muss bei der Eigenbedarfskündigung einen Grund angeben, warum er die Wohnung selbst nutzen möchte. Dieser Grund gilt dann auf ggf. vor Gericht, einen anderen Grund kann er nicht einfach nachschieben!! Außer, dieser Grund wäre nach dem Kündigungstermin entstanden.
2. Er muss Euch ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht aufmerksam machen.
Sollte er beides nicht getan haben, dann ist die Kündigung formal nicht rechtmäßig, also unwirksam.
Also nicht einschüchtern lassen, Kopf hoch, und am besten eine rechtsverbindliche Auskunft beim Anwalt einholen. Eine Beratung ist nicht so teuer. Viel Erfolg.