Gast hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich möchte folgenden Fall zur Diskusion stellen:
Der Vermieter hat über einen Zeitraum von 6 Jahren keine Mietnebenkostenabrechnungen erstellt. Mehrfache Aufforderungen mit Fristsetzung dieses zu tun wurden ignoriert. Die Zahlung von Mietnebenkosten wird 1997 deswegen komplett eingestellt. Von 1997 bis zum 01.01.2007 bleibt dieser Status bestehen, es wird nur eine Kaltmiete gezahlt. Am 01.01.2007 erhält der Mieter eine Mietnebenkostenabrechnung für die Jahre 2003, 2004, 2005 mit einer Nachforderung in Höhe von ca. 7000,00 Euro. Nach einer Überprüfung der Sachlage wird dem Vermieter mitgeteilt, dass diese Abrechnungen nicht fristgerecht erstellt und dem Mieter zugestellt worden sind (die Abrechnung für 2005 erst am 01.01.2007) und somit nicht zu zahlen sind. Nach zweimonatigem Schweigen meldet sich jetzt der Anwalt des Vermieters und erklärt, dass man zwar auf die Nachzahlung für diese Jahre verzichtet, aber auf Zahlung der zurückbehaltenen Vorauszahlungen für die Jahre 2003, 2004 und 2005 besteht.
Frage, kann der Vermieter diese einbehaltenen Vorauszahlungen jetzt noch verlangen?
Grüße
matav