Gast hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich finde da gerade im Mietvertrag mit meiner Wohnungsbaugenossenschaft (Deshalb "Mitglied"
den Passus
"Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, auf die Errichtung von Satelliten- und Funkempfangsanlagen zu verzichten"
Ich kapiere ja noch irgendwie, daß die damit das Anbringen einer gebäudeverschandelnden Schüssel unterbinden wollen; aber kann mir dieser Passus auch gleichzeitig rechtswirksam verbieten, einen Funkempfänger jedweder Art zu betreiben? Meinereiner ist geneigt, diesen Teil des Mietvertrags einfach als unwirksam anzusehen und soviel Funkempfänger betreiben zu dürfen, wir es mir paßt.
Sieht das hier jemand anders?