Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich finde da gerade im Mietvertrag mit meiner Wohnungsbaugenossenschaft (Deshalb "Mitglied&quot ;) den Passus

"Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, auf die Errichtung von Satelliten- und Funkempfangsanlagen zu verzichten"

Ich kapiere ja noch irgendwie, daß die damit das Anbringen einer gebäudeverschandelnden Schüssel unterbinden wollen; aber kann mir dieser Passus auch gleichzeitig rechtswirksam verbieten, einen Funkempfänger jedweder Art zu betreiben? Meinereiner ist geneigt, diesen Teil des Mietvertrags einfach als unwirksam anzusehen und soviel Funkempfänger betreiben zu dürfen, wir es mir paßt.

Sieht das hier jemand anders?

1 Kommentar zu „Verbot von Funkempfangsanlagen im Mietvertrag”

Ghostraider Experte!

Die Klausel von "Anbringen von Satellitenschüsseln" Ist weitgehend von den Gerichten als ungültig dargestellt worden.
Das das anbringen von Funkantennen auch als ungültige Klausel dargestellt wird habe ich noch nicht gehört.
Ich denke mal das darüber nur ein Anwalt eine Antwort geben kann.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.