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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

ich hoffe jemand kann mir Auskunft geben:

ich wohne seit August 04 mit meinem Freund in einer 2Zimmer Wohnung. Der Mietvertrag lautet nur auf meinen Namen. Bin ich verpflichtet meinen Freund als Mitbewohner meinem Vermieter zu melden??

Kann ich problemlos meinen Freund als Untermieter anmelden oder können da Probleme auf mich zukommen??

Es ist meine 1. eigene Wohnung, daher bin ich noch recht unsicher und weiss nicht so recht wie,was, wo

Vielen Dank

Adriana aus der Schweiz
Stichwörter: partner

1 Kommentar zu „Partner”

FischkoppStuttgart Experte!

Seien sie sich bewusst, das sie eine GBR (nur gemeinsam Haftbar, nur gemeinsam kündbar) eingehen, wenn sie gemeinsam unterschreiben.
Was ist wenn die Beziehung kaputt geht.

Nehmen sie die Variante Untermietung. Da können sie Ihn auch schneller Rausschmeissen. Der VM wird sich sicher nicht dagegen wehren.

Sie können aber auch gar nichts von beiden machen, und melden ihn einfach nur als zusätzlichen Bewohner beim VM an. ggf zusätzliche Nebenkosten!

Zusätzliche Anmeldung eines Bewohners ist eigentlich immer die Beste Variante. Sie gehen nie ein Risiko ein

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