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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

vor zwei jahren wurde unser haus saniert und dg ausgebaut, in dieser zeit haben wir die miete unter vorbehalt mit anzeige einer mietminderung vollständig bezahlt. märz 2004 erging ein urteil mit der zahlung der summe x des damaligen vermieters(a) an uns. nach der eigelegten berufung des vermieters(a) entschied das landgericht im dezember 2004 wieder zu unseren gunsten. wir erhielten aber zwischenzeitlich eine mitteilung über den verkauf unserer wohnung das war im september 2004. zahlten die miete weiter vollständig an den neuen vermieter(b). mitte november erfuhren wir, dass unser alter vermieter(a) insolvent geworden war und uns die zahlung unserer mietminderungs forderung nicht leisten wird. so zeigten wir ende januar 2005 dem neuen vermieter(b) die aufrechung der miete nach §566d BGB an und behielten die mietzahlugen ab februar 2005 ein. nach langer funkstille und nicht eine einzige reaktion kam am letzten samstag dann von der HV des neuen vermieters(b) eine fristlose kündigung mit der androhung der räumungsklage (im übrigen ist der Hausverwalter unser alter eigentümer !!!) ist die kündigung gerechtfertig und und muss ich jetzt die einbehaltene miete nachzahlen, mein antwalt riet mir erstmal unter vorbehalt zu zahlen und dann den neuen vermieter(b) versuchen in die haftung zunehmen was sagt ihr dazu !!! hat jemand schon erfahrung mit so einem fall !!!

übrigens lief alles an schriftverkehr über unseren anwalt.

danke für die hilfe

agah
Stichwörter: neuer + eigentümer + kündigung

2 Kommentare zu „Neuer Eigentümer !! kündigung”

capo Experte!

Perfekt gelöst. Mehr kann man nicht machen. Außenstehend: Mein Lob an den Anwalt!

Capo

capo Experte!

Wer braucht da noch Hilfe? Der Anwalt macht doch alles. (und das nicht schlecht!)Der ist sein Geld wert.

Capo

PS: Dein Vermieter möchte ich nicht sein <!-- s :P --><!-- s :P -->

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