Susanne
Instandhaltung- und Instandsetzung sind grundsätzliche Pflichten des Vermieters, die er auch nicht per mietvertraglicher Klausel auf die Mieter abwälzen kann. Unterscheiden sollte man aber den pfleglichen Umgang mit der Wohnung, wie z.B. das Putzen etc. Dass Spülkästen entkalkt werden sollen, habe ich dabei noch nie gehört.