Deadleaf
Hallo
Vielleicht hilft dir das was weiter <!-- s --><!-- s -->
Eine Vereinbarung zur Betriebskostenumlage sieht zumeist so aus, dass die Betriebskosten im Mietvertrag einzeln aufgelistet sind. Dann dürfen grundsätzlich auch nur die im Vertrag genannten Kosten umgelegt werden. Betriebskosten, die nicht aufgeführt sind, muss der Mieter nicht gesondert zahlen[/quote:c417d]
Alter Mietvertrag hin und her. Der gilt! Und wenn du willst, solange bis du ausziehst. Wenn dein VM meint, er müsste einen Portier einstellen,
dann darf er ihn auch aus eigener Tasche zahlen. Ihr seit doch kein Hotel. <!-- s --><!-- s -->
Ich konnte leider noch nicht feststellen, ob Portiere generell vom VM getragen werden müssen. Aber der Wachdienst geht voll auf seiner Kosten
und gehören nicht zu den Betriebskosten.
Gut, dass du dich nicht damit einverstanden erklärt hast!" <!-- s --><!-- s -->
Gast
Hi und vielen Dank für deine Antwort!
Mein ureigener Instinkt hat mich davor bewahrt, der BK-Erhöhung zuzustimmen <!-- s --><!-- s --> Denn seit wann fragt ein Vermieter, ob er Nebenkosten auf die Miete umlegen darf? - er macht es einfach! Und wenn er fragen muss, dann hat das ja wohl einen Grund!
Ich kann ja irgendwo verstehen, dass der Vermieter sein Eigentum schützen will (Dreck, illegaler Sperrmüll, Graffiti) - aber dann soll er auch die Kosten dafür tragen! Denn wenn ich MEIN Eigentum schützen will (Wohnungseinrichtung, Auto etc.), dann muss ich das doch auch aus eigener Tasche bezahlen (Hausrat, Haftpflicht).
Leider fehlt mir aber noch die gesetztliche Regelung dafür... - weiß jemand zufällig, wo das genau geschrieben steht???
LG von Andrea
Gast
Hallo!
Soweit ich informiert bin, kann der VM die BK natürlich auf die Mieter umlegen! Aber: Wenn er einen Conciergedienst anbietet (der euch ja auch zu Gute kommt) darf er laut Gesetz nicht "SONSTIGES" in die BK schreiben, sondern MUSS auf jeden Fall "Concierge" angeben!
Gast
capo
Aber der Wachdienst geht voll auf seiner Kosten[/quote:f8aaf]
Schwachsinn! das ist umlegbar, falls der schutz notwendig ist.