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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr Lieben,

jetzt hab ich mal diese Frage an die Spezialisten unter euch:

Unser Haus wurde (leider) verkauft. Der neue Vermieter hat jetzt eine Wachschutzgesellschaft beauftragt, die ihre Gänge um die Häuser macht, um Graffiti und ähnliches zu verhindern...

Nach dieser Mitteilung war erstmal kurz Ruhe...

Jetzt kam ein neues Schreiben, worin geschrieben stand, dass der Vermieter jetzt zum weiteren Schutz der Häuser usw. noch einen Conciergedienst einsetzen will...

Diesem Schreiben war dann eine Rückantwort beigefügt, dass sich dadurch die Betriebskosten um (derzeit) 22 Euro pro Monat und Wohnung erhöhen. Mittels dieser Rückantwort sollten wir diese neuen BK als sonstige BK anerkennen und der Erhöhung zustimmen.

Ich kann ja verstehen, dass er sein neu erworbenes Eigentum schützen will - aber doch bitte nicht auf unsere Kosten! Wenn ich MEIN Eigentum (z.B. Wohnungseinrichtung, Auto etc.) schützen will, muss ich doch auch aus eigener Tasche dafür bezahlen (Hausrat, Haftpflicht usw.)!

Ich habe geantwortet, dass ich mit der Erhöhung der BK nicht einverstanden bin...

Jetzt meine Fragen bzw. Vermutungen:

1. Ich bin der Meinung, dass ich diese BK nicht bezahlen muss - denn ich habe meinen alten Mietvertrag ohne diese BK unterschrieben!

2. Kann der Vermieter uns zum Bezahlen der BK zwingen?

Wer hat ähnliches erlebt?
Wer kann mir einen Rat geben, wie ich mich weiter verhalten soll?
Gibt es gesetzliche Grundlagen für Fälle dieser Art?

Wäre klasse, wenn ich wieder viele Antworten bekomme - denn wenn wir uns heutzutage nicht untereinander helfen... - ein anderer hilft uns nicht!

LG von Andrea
Stichwörter: concierce + will + kosten + neuer + vermieter

5 Kommentare zu „Neuer Vermieter will Wachschutz, Concierce auf unsere Kosten”

Deadleaf Experte!

Hallo

Vielleicht hilft dir das was weiter <!-- s :) --><!-- s :) -->

Eine Vereinbarung zur Betriebskostenumlage sieht zumeist so aus, dass die Betriebskosten im Mietvertrag einzeln aufgelistet sind. Dann dürfen grundsätzlich auch nur die im Vertrag genannten Kosten umgelegt werden. Betriebskosten, die nicht aufgeführt sind, muss der Mieter nicht gesondert zahlen[/quote:c417d]

Alter Mietvertrag hin und her. Der gilt! Und wenn du willst, solange bis du ausziehst. Wenn dein VM meint, er müsste einen Portier einstellen,
dann darf er ihn auch aus eigener Tasche zahlen. Ihr seit doch kein Hotel. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->
Ich konnte leider noch nicht feststellen, ob Portiere generell vom VM getragen werden müssen. Aber der Wachdienst geht voll auf seiner Kosten
und gehören nicht zu den Betriebskosten.
Gut, dass du dich nicht damit einverstanden erklärt hast!" <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Gast Experte!

Hi und vielen Dank für deine Antwort!

Mein ureigener Instinkt hat mich davor bewahrt, der BK-Erhöhung zuzustimmen <!-- s :-) --><!-- s :-) --> Denn seit wann fragt ein Vermieter, ob er Nebenkosten auf die Miete umlegen darf? - er macht es einfach! Und wenn er fragen muss, dann hat das ja wohl einen Grund!

Ich kann ja irgendwo verstehen, dass der Vermieter sein Eigentum schützen will (Dreck, illegaler Sperrmüll, Graffiti) - aber dann soll er auch die Kosten dafür tragen! Denn wenn ich MEIN Eigentum schützen will (Wohnungseinrichtung, Auto etc.), dann muss ich das doch auch aus eigener Tasche bezahlen (Hausrat, Haftpflicht).

Leider fehlt mir aber noch die gesetztliche Regelung dafür... - weiß jemand zufällig, wo das genau geschrieben steht???

LG von Andrea

Gast Experte!

Hallo!
Soweit ich informiert bin, kann der VM die BK natürlich auf die Mieter umlegen! Aber: Wenn er einen Conciergedienst anbietet (der euch ja auch zu Gute kommt) darf er laut Gesetz nicht "SONSTIGES" in die BK schreiben, sondern MUSS auf jeden Fall "Concierge" angeben!

capo Experte!

Aber der Wachdienst geht voll auf seiner Kosten[/quote:f8aaf]

Schwachsinn! das ist umlegbar, falls der schutz notwendig ist.

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