fin
Zunächst einmal etwas Grundsätzliches: Bei Problemen muss immer zuerst der Vermieter informiert werden. Wenn er nicht da ist, später noch einmal versuchen. Ist bei mehreren telefonischen Versuchen niemand zu erreichen, immer sofort schriftlich die Mängel sammeln und absenden. Alles was Sie selbst bestellen und in Auftrag geben zahlen Sie!
Ich kann nicht beurteilen ob das Wasser, das aus den Fugen kam ein Nofall war oder nicht. Auch nicht ob Sie wirklich mehrfach zu verschiedenen Zeiten versucht haben den Vermieter zu erreichen. Wenn es nicht so war so kann es sein, dass Sie auf Ihren Kosten sitzen bleiben.
Bei Anschaffung einer neuen Toilette müssen Sie dafür bezahlen, ganz klar, und nicht der Vermieter. Sie hätten vorher den Vermieter informieren müssen, dann hätten Sie mit ihm darüber diskutieren können. Das haben Sie aber nicht getan.
Und warum wollen Sie die Kosten der Toilette von ihm wieder haben? Es weiß doch niemand wie lange Sie in der Wohnung leben werden. Welchen Zeitwert sollte der Vermieter dann bezahlen?
Bei dem Durchlauferhitzer kann ich nicht helfen. Hier fragen Sie besser einen Elektriker. Verstehen kann ich aber nicht, wieso Sie das Wasser nicht mischen können für die Badewanne. Sie können doch zuerst warmes und dann kaltes Wasser einlaufen lassen.
utofti
ja, wir haben mehrfach versucht, ihn zu erreichen. man gut, dass wir dann tatsächlich den klempner geholt haben. bei einem lochfraß tritt wasser aus dem rohr und zieht ins mauerwerk. kann sich ja jeder ausrechnen, was da für schäden entstehen können. außerdem ist es wohl ein notfall, wenn man schon mehrere stunden nicht aufs klo gehen kann.
bei dem klo machen wir es ganz einfach. wir haben unser neues klo. das alte verdreckte bleibt im keller und wenn wir wieder ausziehen, bauen wir das alte wieder ein. ist doch korrekt, dass man sein eigentum wieder mitnimmt? oder kann der vermieter einen dazu verpflichten, ein verdrecktes klo auszutauschen?
bei der badewanne geht es darum, dass man nicht duschen kann. wir können ja wohl schlecht jeden tag baden, nur weil man das wasser nicht warm stellen kann. außerdem ist die zweiknopf-armatur kaputt, weil sie tropft. können wir denn hier davon ausgehen, dass der vermieter hier für etwas sorgen muss, was heil ist?
der durchlauferhitzer hängt tatsächlich laut klempner an einer falschen stelle. normalerweise wird der überall hingehängt, aber nicht in den bereich einer nasszelle. da ja, wie schon geschrieben, lichtbogen entstehen können. oder auch die gefahr eines tödlichen stromschlags. wie gehen wir damit um?
fin
Elektriker fragen, Mängel schriftlich beim Vermieter anzeigen!
Eine Toilette gehört immer zum Inventar einer Wohnung und damit Eigentum des Vermieters. Ihre gekaufte Toilette können Sie bei Auszug mitnehmen.
Ob ein Bad und Toilette okay sind oder nicht, stellt man aber schon beim Angucken einer Wohnung fest und fragt dann ob das so bleibt. Ich persönlich würde nicht in eine Wohnung mit verdreckter Toilette ziehen wollen.
administratore
Du wohnst wahrscheinlich schon in solch einer Wohnung!!!!