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mrtnfrtz hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
Ich habe ein Problem: und zwar war meine Mutter Mieterin, ich nicht, dann hatte sie Zahlungsschwietigkeiten und im Endeffekt wurden wir gekündigt. Im Raum stehen knapp 1000€. Jetzt habe ich einen Brief von einer GVin bekommen dass ich für die Kosten aufkommen. aber ich stand nie im Mietvertrag als Mieter da ich damals als wir eingezogen sind erst 13 war. Ist das rechtlich Okay mich dann dafür zu belangen?
MfG Martin

5 Kommentare zu „Nicht als Mieter eingetragen trotzdem Gerichtsvollziehet am Hals”

Berthelstal Experte! 05.12.2011 14:20

Die Frage kann hier nicht beantwortet werden. Ihre Mutter ist nach wie vor Schuldnerin und zur Eintreibung der Schulden durch den GV bedarf es eines Titels. Wie dieser zustande kam oder die Gründe dafür erfragen Sie beim zuständigen Gericht.

mrtnfrtz 05.12.2011 14:42

Danke schön!

data100data100 Profi 05.12.2011 14:48

Für die Mietschulden können nur die Personen haften die auch im Mietvertrag stehen.
Bleibt die Frage ob Sie noch bei Ihrer Mutter wohnen. Wenn ja und dann die GV vorbei kommt um eventuell zu Pfänden wird es schwierig.

Bladder Experte! 05.12.2011 18:41

Sie sollten umgehend bei Gericht Widerspruch einlegen.

mrtnfrtz 07.12.2011 08:09

Nein ich wohn alleine mittlerweile danke für die antworten :-) bin schon ein bisschen erleichtert :-)

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