Berthelstal 05.12.2011 14:20
Die Frage kann hier nicht beantwortet werden. Ihre Mutter ist nach wie vor Schuldnerin und zur Eintreibung der Schulden durch den GV bedarf es eines Titels. Wie dieser zustande kam oder die Gründe dafür erfragen Sie beim zuständigen Gericht.
mrtnfrtz 05.12.2011 14:42
Danke schön!
data100data100 05.12.2011 14:48
Für die Mietschulden können nur die Personen haften die auch im Mietvertrag stehen.
Bleibt die Frage ob Sie noch bei Ihrer Mutter wohnen. Wenn ja und dann die GV vorbei kommt um eventuell zu Pfänden wird es schwierig.
Bladder 05.12.2011 18:41
Sie sollten umgehend bei Gericht Widerspruch einlegen.
mrtnfrtz 07.12.2011 08:09
Nein ich wohn alleine mittlerweile danke für die antworten bin schon ein bisschen erleichtert