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Ausschlussfrist bei Betriebskostenabrechnung mit unrichtigem Umlagemaßstab

Ist im Mietvertrag über eine Eigentumswohnung vereinbart, dass die Betriebskosten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile umgelegt werden, wahrt eine Abrechnung nach Flächenanteilen die Ausschlussfrist des § 556 BGB nicht mit der Folge, dass Nachforderungen aus einer späteren korrigierten Abrechnung ausgeschlossen sind.
AG Potsdam, Urteil v. 17.07.2003 - 24 C 550/02
Stichwörter: spielplätze + lärm

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