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Ausschlussfrist bei Betriebskostenabrechnung mit unrichtigem Umlagemaßstab
Ist im Mietvertrag über eine Eigentumswohnung vereinbart, dass die Betriebskosten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile umgelegt werden, wahrt eine Abrechnung nach Flächenanteilen die Ausschlussfrist des § nicht mit der Folge, dass Nachforderungen aus einer späteren korrigierten Abrechnung ausgeschlossen sind.
AG Potsdam, Urteil v. 17.07.2003 - 24 C 550/02