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Die Kosten für Umzug trägt immer der Mieter. Auch bei einer Eigenbedarfskündigung.
Es gibt Fälle bei denen der Vermieter den Mietern anbietet, sich an den Umzugskosten zu beteiligen. Dies wäre z.B. bei unliebsamen Mietern der Fall, die sonst nicht ausziehen wollen. Ob der Vermieter das aber tun will oder nicht, kann er selbst entscheiden. Er ist zu nichts verpflichtet.
Susanne
Falls der VM von den Umzugsplänen noch nichts weiss, hat man natürlich eine bessere Verhandlungsbasis als Mieter. Inwiefern man den Plänen des Vermieter vermeindlich in die Quere kommt, bzw. gewisse Andeutungen über eine Auszugsprämie ohne erheblichen Ärger einer Räumungsklage bleibt jeweils der Fantasie des Mieters überlassen.