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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Hatte diese Frage hier schon mal gestellt, leider keine ANtwort erhalten. Hab auch nochmal geschaut, ob ich hier ähnlichen Fall finde, aber Fehlanzeige.
Nun gut, vielleicht antwortet mir ja doch noch jemand!
Wir wohnen seit Feb.2002 hier in unserer DHH. Unser Vermieter hat uns im November zum 01. März wegen Eigenbegarf gekündigt.Sein Bruder soll hier mit Family einziehen. Neues Mietshaus haben wir nun zum Glück gefunden zum 01.März.
Nun meine Frage, bleiben wir KOMPLETT alleine auf den Umzugskosten sitzen oder kann man unseren Vermieter irgendwie finanziell mit "ranziehen"? Denn die Renovierung des neuen Hauses kostet schon ne Menge Geld, der Leihwagen für Möbeltransport etc. Wir wären ja hier von alleine nicht augezogen.. Nur wegen IHM haben wir ziemlich hohe unnötige Kosten, die wir aber nicht alleine tragen wollen.
Wie siehts aus? Habe wir eine Chance, Geld vom Vermieter zu verlangen??

Danke.

MfG

2 Kommentare zu „Umzug.Wer trägt die Kosten dafür bei Eigenbedarfskündigung?”

fin Experte!

Die Kosten für Umzug trägt immer der Mieter. Auch bei einer Eigenbedarfskündigung.
Es gibt Fälle bei denen der Vermieter den Mietern anbietet, sich an den Umzugskosten zu beteiligen. Dies wäre z.B. bei unliebsamen Mietern der Fall, die sonst nicht ausziehen wollen. Ob der Vermieter das aber tun will oder nicht, kann er selbst entscheiden. Er ist zu nichts verpflichtet.

Susanne Experte!

Falls der VM von den Umzugsplänen noch nichts weiss, hat man natürlich eine bessere Verhandlungsbasis als Mieter. Inwiefern man den Plänen des Vermieter vermeindlich in die Quere kommt, bzw. gewisse Andeutungen über eine Auszugsprämie ohne erheblichen Ärger einer Räumungsklage bleibt jeweils der Fantasie des Mieters überlassen.

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