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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe vor einiger Zeit mit meiner Partnerin gemeinsam einen Mietvertrag für ein Haus unterschrieben.


Wir sind nicht verheiratet.

Sie hat ein 11-jähriges Kind, welches ich bis dahin mit erzogen habe. Ich nutze einen Raum beruflich als showroom.

Nun hat sie "keinen Bock mehr", geht fremd oder auch bekannt - auf jeden Fall wann immer sie will - will sich trennen, aber möchte in dem Haus bleiben, d. h., ich soll gehen.

Leider brauche auch ich das Haus, weil ich sonst erhebliche berufliche (finanzielle) Einbussen haben werde.

Ich fühle mich ganz unschuldig an der Situation und werde nur ausgenutzt. Sie hat keine eigenen Einnahmen und schaut den ganzen Tag nur in die Röhre, fährt einkaufen usw.

Wenn ich auf einer Klärung bestehe, wer hat dann rechtlich die besseren Karten?

Kann sie mich nur wegen des Kindes (wir wohnen in einer Kleinstadt) und der Schulsituation per einstw. Verfügung, per Klage oder sonst wie aus dem Haus bekommen?

Bitte, liebe Frauen, seid mir nicht böse, aber manchmal ist halt auch ein Mann der verarschte.
Stichwörter: gemeinsam + mietvertrag + verheiratet

0 Kommentare zu „nicht verheiratet - gemeinsam mietvertrag - wer kann?”

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