fin
Wenn zur Verpachtung der Wohnraum nicht mit vorgesehen wurde, so können Sie hier auch nicht viel ausrichten, nur auf Kulanz hoffen.
Die Mieter kann niemand einfach so vor die Türe setzen, dazu bekommen die Vermieter und Sie als Pächter schon gar nicht, das Recht.
Selbst wenn das Anwesen verkauft würde, so hätten die Mieter erstmal weiteres Wohnrecht. Ihre Meinung als Druckmittel, alle müßten bei einem Verkauf sowieso raus, funktioniert rein rechtlich also auch nicht.
Es bleibt Ihnen also erst einmal nur die Möglich, sich in der Nähe Wohnraum zu suchen oder die Sache zu lassen.
moflo
Hallo,
Wenn zur Verpachtung der Wohnraum nicht mit vorgesehen wurde, so können Sie hier auch nicht viel ausrichten, nur auf Kulanz hoffen.
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hmm auf Kulanz hoffen wir ja auch erstmal ..nichts liegt uns ferner als anderen Leuten das Leben unnötig schwer zu machen.
Was meinen Sie mit * wenn zur Verpachtung der Wohnraum nicht mit vorgesehen wurde * ?
Momentan läuft halt alles unter einem Hut. Geteilt werden soll dann in zwei einzelne Betriebe.
Gruß
Mo
fin
Na eben genau das was ich geschrieben habe. Bei einer Verpachtung muß genau spezifiert sein was denn verpachtet wird.