Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir hätten die möglichkeit langfristig einen landwirtschaftlichen Betrieb anzupachten.

Es wäre für uns aber von nöten das wir vor Ort auch wohnen können.

Auf dem Betrieb befindet sich einmal ein Wohnaus der Verpächters der bleiben wird ( Betriebsteilung - er wirtschaftet also auch weiter noch ) und ein weiteres Wohnhaus welches momentan vermietet ist.

Die Mieter haben aber mit der bewirtschaftung des Betriebes nichts zu tun.

Nun stell sich die Frage ob wir überhaupt eine möglichkeit haben an dieses Haus zu kommen ?

Version 1. wäre ja das im einvernehmen mit den Mietern der Mietvertrag aufgelöst wird dann .. das wäre natürlich am praktischsten.

Allerdings kann es ja auch zu Version 2. kommen - die Mieter wollen nicht freiwillig raus.

Zum generellen erhalt des Betriebes ist eine Verpachtung unumgänglich - alternative wäre sonst der Verkauf des ganzen. Das würde wiederum auch wohl zum beenden des Mitevertrages führen da wohl Eigenbedarf angesagt wäre dann .. in die Röhre schaun würden sie leider so oder so.

Um wirtschaften zu können dort ist aber von unserer seite halt die Not auch dort wohnen zu können ... ansonsten lohnt sich das anpachten des ganzen wiederum nicht.

Wie sollte man solch ein Problem am besten angehen ?

Mal abgesehen das natürlich sowieso zunächst ein freundliches Gespräch mit den Mietern geführt würde. Aber wenn dann ... was dann ?

Gruß
Mo
Stichwörter: landw + alten + mietern + betr + betriebsübernahme

3 Kommentare zu „Alten Mietern kündigen? Betriebsübernahme eines landw. Betr.”

fin Experte!

Wenn zur Verpachtung der Wohnraum nicht mit vorgesehen wurde, so können Sie hier auch nicht viel ausrichten, nur auf Kulanz hoffen.
Die Mieter kann niemand einfach so vor die Türe setzen, dazu bekommen die Vermieter und Sie als Pächter schon gar nicht, das Recht.
Selbst wenn das Anwesen verkauft würde, so hätten die Mieter erstmal weiteres Wohnrecht. Ihre Meinung als Druckmittel, alle müßten bei einem Verkauf sowieso raus, funktioniert rein rechtlich also auch nicht.
Es bleibt Ihnen also erst einmal nur die Möglich, sich in der Nähe Wohnraum zu suchen oder die Sache zu lassen.

moflo

Hallo,

Wenn zur Verpachtung der Wohnraum nicht mit vorgesehen wurde, so können Sie hier auch nicht viel ausrichten, nur auf Kulanz hoffen.
[/quote:3c28d]

hmm auf Kulanz hoffen wir ja auch erstmal ..nichts liegt uns ferner als anderen Leuten das Leben unnötig schwer zu machen.

Was meinen Sie mit * wenn zur Verpachtung der Wohnraum nicht mit vorgesehen wurde * ?

Momentan läuft halt alles unter einem Hut. Geteilt werden soll dann in zwei einzelne Betriebe.

Gruß
Mo

fin Experte!

Na eben genau das was ich geschrieben habe. Bei einer Verpachtung muß genau spezifiert sein was denn verpachtet wird.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.