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Teuta86 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

Ich habe ein Problem mit meiner Vermieterin.

Habe am 18.04.11 zum 30.06.11 meinen Mietvertrag gekündigt. Da ich hätte früher kündigen müssen, habe ich ihr im Schreiben verspochen mich unbedingt um einen Nachmieter zu kümmern und falls es nicht klappen sollte, würde ich die Juli Miete natürlich auch bezahlen. Sie antwortete das es sehr wohl möglich wäre früher zu kündigen wenn Sie jemand findet.
So, ich habe mehrere Anzeigen geschaltet, worauf sich auch sehr viele Leute meldeten. Mindestens 15 Leute waren sehr interessiert und wollten zu meinem Glück auch am 01.07.11 einziehen.
Ich habe die Nummern meiner Vermieterin weitergegeben damit sich Diese mit den Interessenten zusammen setzten kann. Nun, vor ein paar Tagen ruft meine Vermieterin an und sagt, sie hätte eine Bekannte und Diese würde nun auch die Wohnung bekommen, allerdings zum 01.08.11. Zudem besaß sie noch die Frechheit zu behaupten das die Leute die ich ihr vorgeschlagen hatte, ALLE nicht interessiert wären. Es stellt sich jedoch heraus dass es eine Lüge war, weil mich mehrere nochmals angerufen hatten und sagten das sie nach wie vor interessiert wären, jedoch niemals zurückgerufen worden sind!!!! Eine Frechheit…obwohl ich immer pünktlich gezahlt habe, stellt sie mir Steine in den Weg.
Zu guter Letzt, heute morgen habe ich sie angerufen und ihr an den Kopf gepfeffert das ich keinesfalls die Miete für den Monat Juli zahlen werde. Da sie mir nicht, wie versprochen, entgegen gekommen ist und das mit Absicht gemacht hat. Zudem habe ich über 100 € für die Anzeigen ausgegeben und im Endeffekt waren die umsonst und erstatten möchte sie Diese auch nicht!

Ich hoffe ich habe nichts vergessen. Bitte bitte sagt mir ob ich damit im Recht liege. Ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein, nach all den Bemühungen, noch zu zahlen.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Danke schon mal. Gruß Teuta

4 Kommentare zu „Nichtfristgerechte Kündigung”

Gotthilf Experte! 14.06.2011 16:24

Vermieter sind nicht verpflichtet vorgeschlagene Nachmieter zu akzeptieren. Auch, wenn sich der Mieter Mühe gibt und sogar Geld investiert, ändert das nichts an der Rechtslage.

Kleiner Tipp: Die Kündigung ist nicht wirksam, da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Das Mietverhältnis bleibt also noch unbefristet bestehen. Die Vermieterin könnte also über den Juni und Juli hinaus die Miete noch verlangen, falls die Wohnung leerstehen bleiben sollte, bis ihr eine rechtsgültige Kündigung vorliegt.

Berthelstal Experte! 14.06.2011 16:27

Am 18.4. hätten Sie zu Ende Juli kündigen müssen. Das ist Ihnen bewußt und auch nicht Ihr Problem.
Alle anderen "Absprachen" und Versprechungen sind in diesem Land nicht die Luft wert und können das mit Wut im Bauch vergessen. Wirt leben hier in einem "Rechts"staat und nicht in einem Moralstaat. Damit werden Sie sich leider abfinden müssen.
Fehler müssen halt bezahlt werden, auch wenn's weh tut.

Bladder Experte! 15.06.2011 07:09

Damit das nicht falsch verstanden wird: Die Kündigung ist wirksam nur zu einem späteren Termin, nämlich zum Ablauf Juli 2011. Sie brauchen also die Kündigung nicht zu wiederholen!

Gotthilf Experte! 15.06.2011 21:15

@Bladder hat recht. Die Kündigung ist wirksam zum Ende der gesetzlichen Küdigungsfrist.

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