Gotthilf 14.06.2011 16:24
Vermieter sind nicht verpflichtet vorgeschlagene Nachmieter zu akzeptieren. Auch, wenn sich der Mieter Mühe gibt und sogar Geld investiert, ändert das nichts an der Rechtslage.
Kleiner Tipp: Die Kündigung ist nicht wirksam, da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Das Mietverhältnis bleibt also noch unbefristet bestehen. Die Vermieterin könnte also über den Juni und Juli hinaus die Miete noch verlangen, falls die Wohnung leerstehen bleiben sollte, bis ihr eine rechtsgültige Kündigung vorliegt.
Berthelstal 14.06.2011 16:27
Am 18.4. hätten Sie zu Ende Juli kündigen müssen. Das ist Ihnen bewußt und auch nicht Ihr Problem.
Alle anderen "Absprachen" und Versprechungen sind in diesem Land nicht die Luft wert und können das mit Wut im Bauch vergessen. Wirt leben hier in einem "Rechts"staat und nicht in einem Moralstaat. Damit werden Sie sich leider abfinden müssen.
Fehler müssen halt bezahlt werden, auch wenn's weh tut.
Bladder 15.06.2011 07:09
Damit das nicht falsch verstanden wird: Die Kündigung ist wirksam nur zu einem späteren Termin, nämlich zum Ablauf Juli 2011. Sie brauchen also die Kündigung nicht zu wiederholen!
Gotthilf 15.06.2011 21:15
@Bladder hat recht. Die Kündigung ist wirksam zum Ende der gesetzlichen Küdigungsfrist.