Susanne
Eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich mit 3 monatiger Frist. Keiner der von Dir genannten Mängel ermöglicht eine fristlose Kündigung.
Will Dein Partner nicht kündigen, hast Du ein Problem, Du musst dann auf Kündigung klagen oder mit dem VM sprechen, inwiefern der Bereit ist, mit Dir einen Aufhebungsvertrag zu machen oder Dich aus dem MV zu entlassen.
fin
Umfeld und kein Fenster im Bad können schon bei einer Wohnungsbesichtigung in Augenschein genommen werden. Hier hinterher dies als Mangel zu betrachten ist nicht immer gerechtfertigt, da man in einigen Wohnvierteln mit solchen Problemen rechnen muss.