Susanne
1. Es Bestand keine Gefahr im Verzug, was der VM gemacht hat, war Hausfriedensbruch.
2. Der Schaden bezügl. des Wasserkasten wurde ordnungsgemäss gemeldet, der VM hätte handeln müssen.
3. Bezüglich der Wasserkosten zahlt Ihr lt. Uhr, die Kosten für den Klempner zahlt der VM.
Rano
Es gibt da eine Ungereimtheit:
...Jetzt hatte der Vemieter gemerkt das das Haus 100 qm³ mehr wasser verbraucht hat und wollte den Grund wissen. ....
...
Obwohl auf unserer Wasser Uhr nur ca 17 qm³ mehr drauf standen wie letztes Jahr sollen( Ausage von Klemptner "das sind so geringe Mengen die liest die Wasser Uhr nicht"
...
wir jetzt die etstanden Kosten Zahlen !!!???
Was kann ich tun ???[/quote:a3f8e]
Wenn Euer Wohnungszähler den Verbrauch wg. zu geringem Durchfluss nicht gemessen haben soll, wieso dann bitteschön der Hauptwasserzähler?!?!?
Die mir bekannten Bauformen von Wasserzählern messen auch kleine Mengen.
Berechnungsgrundlage des VM kann bestenfalls sein:
Den Hauswasserverbrauch im Verhältnis der Wohnungswasserzähler verteilen.
Ergibt die Summe der Wohnungswasserzähler einen kleineren Wert, als der Hauszähler, darf er vor der Verteilung höchstens[/b:a3f8e] 20% vom Hauswasserzähler angezeigte Volumen als 'Messtoleranz' aufschlagen.
Wenn der VM die Mängelrüge von Euch bekommen hat und Euer Spülkasten tatsächlich der Auslöser sein sollte, muß er die Mehrkosten selber tragen und muß sie wohl auf dem Konto "Verspätete Instandsetzung" verbuchen.
Wenn der VM so schusselig ist, und einen Installateur das ganze Haus untersuchen läßt, statt zunächst den bekannten Fehler beheben zu lassen, muß er das auch unter pP abrechnen. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ralph