Susanne
1. Ist der Vermieter verpflichtet uns einen Stellplatz zu stellen?
Nein[/color:70139]
2. Dürfen unsere Besucher auf dem Grundstück parken?
[color=red:70139]Nein[/color:70139]
1. Haben wir wegen dem abgelaufenen Eichdatum irgendwelche Nachteile zu befürchten?
[color=red:70139]Nein, i.d.R. laufen "alte"Wasseruhren langsamer, es wird weniger Verbrauch angezeigt.[/color:70139]
2. Haben wir Anspruch auf geeichte Wasseruhren?
[color=red:70139]Ja, warum nicht?[/color:70139]
3. Wie sollen wir mit dem Wasserstand verfahren?
[color=red:70139]Mal schauen, wie der VM zur ersten Abrechnung reagiert. Vielleicht nimmt er ja auch die gesamte Wasserrechnung und teilt durch 2?
Was ist denn im Mietvertrag vereinbart?
Grundsätzlich solltest Du daran denken, dass der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht hat, er kann Dich ohne Grund kündigen.[/color:70139]
Harry aus NRW
"3. Wie sollen wir mit dem Wasserstand verfahren?
Mal schauen, wie der VM zur ersten Abrechnung reagiert. Vielleicht nimmt er ja auch die gesamte Wasserrechnung und teilt durch 2?
Was ist denn im Mietvertrag vereinbart?
Grundsätzlich solltest Du daran denken, dass der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht hat, er kann Dich ohne Grund kündigen."
Das verstehe ich nicht! Weil der VM die Wasseruhren nicht abliest, hat dieser ein erleichtertes Kündigungsrecht? Wieso ohne Grund kündigen?
Susanne
Erst mal geht es darum, welcher Abrechnungsschlüssel im Mietvertrag vereinbart wurde. Das BGB sagt dazu, dass eine Abrechnung nach Verbrauch vorgeht.
Es kann aber auch passieren, dass durch die nicht geeichten Uhren ein erheblicher Unterschied zur Hauptuhr besteht. Es kann dann passieren, dass der Vm anders abrechnen will, weil er sonst zuviel Verlust hat.
Das Kündigungsrecht hat natürlich nichts mit dem ganzen zu tun. Allerdings scheinst Du nicht zu wissen, dass bei einem 2 Fam Haus, indem der VM eine Wohnung bewohnt, er ein erleichtertes Kündigungsrecht hat. Unter Verlängerung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kann er Dir grundlos kündigen. Bei dieser Konstellation sollte man als Mieter mal überlegen, wie kleinkariert man sich anstellt. Dass der VM empfindlich ist, zeigt sich doch an der Stellplatzgeschichte und dem Parken auf dem Grundstück. Ich denke, da ist Vorsicht geboten.
Harry aus NRW
Hatte eigentlich nie vor mich "kleinkariert" anzustellen. Bisher ist es das Mietverhältnis auch völlig in Ordnung. Wir kommen uns in vielen Sache oft entgegen und helfen uns gegenseitig. Wollte diese Fragen nur grds. mal geklärt haben. DANKE für die Info mit dem Kündigungsrecht.