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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir sind zum 01.05.2007 in unsere neue Wohnung (2. Familienhaus/ Vermieter mit im Haus) gezogen. Ich muss sagen, bisher hat unserer Vermieter immer einen guten Eindruck auf uns gemacht. Das Zusammenleben läuft auch ganz gut. Ein paar Dinge stören uns doch etwas….

Nunmehr stellen uns sich ein paar Fragen.

1. Sachverhalt:
Wir wohnen in einem verkehrsberuhigten Bereich, in einer Sackgasse. Die vergebenen Stellplätze sind daher stark begrenzt.
Unser Vermieter möchte aus optischen Gründen nicht, dass wir auf seinem Grundstück parken. Dieses Gründstück bietet mehr als ausreichend Platz für 2 Autos. Des Weiteren besitzt der Vermieter eine große Garage, welche aber leer steht und nicht benutzt wird. Eine Nutzung durch uns wurde vom Vermieter abgelehnt. Er verwies auf die anliegende Nebenstraße und die dortigen Parkplätze. Da wir zurzeit keine andere Möglichkeit haben, parken wir ca. 500 - 700 Meter von unserer Wohnung entfernt. Aber auch an dieser Straße sind nur begrenzte Parkplätze vorhanden. Ab 17.00 h ist auch dort kein Parkplatz mehr zu finden. Da wir beide berufstätig sind, sind wir selten vor 17.00 zu Hause. Teilweise müssen wir dann noch weitere Entfernungen zurücklegen, um einen entsprechenden Parkplatz zu finden.
Auch unser Besuch darf nicht auf dem Grundstück parken. Parkplatzprobleme sind dabei vorprogrammiert. Der Besuch unseres Vermieters darf aber jederzeit dort parken.

Hier meine Fragen:

1. Ist der Vermieter verpflichtet uns einen Stellplatz zu stellen?

2. Dürfen unsere Besucher auf dem Grundstück parken?


2. Sachverhalt
Wir haben separate Wasseruhren bei uns in der Wohnung. Beide Uhren (warum und kalt) sind nicht mehr geeicht, also Eichdatum irgendwann 1999 abgelaufen. Des Weiteren haben wir gebeten den Wasserstand zum Einzug zu notieren, um eine reibungslose Abrechnung für die Nebenkosten zu gewährleisten. Diese Bitte haben wir bereits 3-mal mündlich formuliert.
Dieser Bitte ist unserer Vermieter bisher nicht nachgekommen. Wir haben uns daher den Wasserstand für uns notiert.

1. Haben wir wegen dem abgelaufenen Eichdatum irgendwelche Nachteile zu befürchten?
2. Haben wir Anspruch auf geeichte Wasseruhren?
3. Wie sollen wir mit dem Wasserstand verfahren?
Doofstellen und behaupten kein Wasser verbraucht zu haben?



Vielen Dank im Voraus.

Gruß aus NRW
Harry
Stichwörter: wasseruhrprobleme + parkplatz

4 Kommentare zu „Parkplatz- und Wasseruhrprobleme”

Susanne Experte!

1. Ist der Vermieter verpflichtet uns einen Stellplatz zu stellen?
Nein[/color:70139]

2. Dürfen unsere Besucher auf dem Grundstück parken?
[color=red:70139]Nein[/color:70139]

1. Haben wir wegen dem abgelaufenen Eichdatum irgendwelche Nachteile zu befürchten?
[color=red:70139]Nein, i.d.R. laufen "alte"Wasseruhren langsamer, es wird weniger Verbrauch angezeigt.[/color:70139]

2. Haben wir Anspruch auf geeichte Wasseruhren?
[color=red:70139]Ja, warum nicht?[/color:70139]
3. Wie sollen wir mit dem Wasserstand verfahren?
[color=red:70139]Mal schauen, wie der VM zur ersten Abrechnung reagiert. Vielleicht nimmt er ja auch die gesamte Wasserrechnung und teilt durch 2?
Was ist denn im Mietvertrag vereinbart?

Grundsätzlich solltest Du daran denken, dass der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht hat, er kann Dich ohne Grund kündigen.[/color:70139]

Harry aus NRW

"3. Wie sollen wir mit dem Wasserstand verfahren?
Mal schauen, wie der VM zur ersten Abrechnung reagiert. Vielleicht nimmt er ja auch die gesamte Wasserrechnung und teilt durch 2?
Was ist denn im Mietvertrag vereinbart?

Grundsätzlich solltest Du daran denken, dass der VM ein erleichtertes Kündigungsrecht hat, er kann Dich ohne Grund kündigen."


Das verstehe ich nicht! Weil der VM die Wasseruhren nicht abliest, hat dieser ein erleichtertes Kündigungsrecht? Wieso ohne Grund kündigen?

Susanne Experte!

Erst mal geht es darum, welcher Abrechnungsschlüssel im Mietvertrag vereinbart wurde. Das BGB sagt dazu, dass eine Abrechnung nach Verbrauch vorgeht.
Es kann aber auch passieren, dass durch die nicht geeichten Uhren ein erheblicher Unterschied zur Hauptuhr besteht. Es kann dann passieren, dass der Vm anders abrechnen will, weil er sonst zuviel Verlust hat.

Das Kündigungsrecht hat natürlich nichts mit dem ganzen zu tun. Allerdings scheinst Du nicht zu wissen, dass bei einem 2 Fam Haus, indem der VM eine Wohnung bewohnt, er ein erleichtertes Kündigungsrecht hat. Unter Verlängerung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kann er Dir grundlos kündigen. Bei dieser Konstellation sollte man als Mieter mal überlegen, wie kleinkariert man sich anstellt. Dass der VM empfindlich ist, zeigt sich doch an der Stellplatzgeschichte und dem Parken auf dem Grundstück. Ich denke, da ist Vorsicht geboten.

Harry aus NRW

Hatte eigentlich nie vor mich "kleinkariert" anzustellen. Bisher ist es das Mietverhältnis auch völlig in Ordnung. Wir kommen uns in vielen Sache oft entgegen und helfen uns gegenseitig. Wollte diese Fragen nur grds. mal geklärt haben. DANKE für die Info mit dem Kündigungsrecht.

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