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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Meine Heizkosten sind im Vergleich zu 2006 um das 4fache höher als in 2005 (0,990mwh). Dies kann nicht stimmen, da ich laut Zähler nur einen geringen Verbrauch hatte.
Habe daraufhin mit dem Vermieter gesprochen und er sagt, das der Zähler wohl defekt war (weil der Verbrauch bei 0,1250mwh lag) und er die kosten geschätzt hat! Die Schätzung entspricht aber nicht meinem Verbrauch! Ich habe in 2006 die Heizung wirklich nur ganz selten an gehabt! Der Verbrauch kann max. dem Verbrauch von 2005 entsprechen und müsste aufgrund des milden Winters eigentlich geringer ausfallen.

Ist diese Schätzung rechtens? Oder kann ich mein Geld zurückfordern? Und wenn ja % wie viel?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Vielen DANK!
Stichwörter: heizungszähler + nk + def + rechtens + geschätzt

9 Kommentare zu „NK Heizungszähler def! Heizkosten geschätzt! Rechtens?”

Berni911 Experte!

Wieso das Geld zurückfordern ?

Was bezahlt ist ist bezahlt !!!!

Als Berni the Hirni könnte ich mir in ihrem Fall nur einen Erfolg versprechen, wenn der VM die Kohle per Bankeinzug eingefordert hat.

Ich weiss leider nicht wie gross ihre Wohnung ist, wie alt die Wärmezähler sind, was da noch so alles in der HKAbr und BKA so drinne aufgeführt ist. Aber ich denke mal, den Verbrauch mir 0,125 MWH zu schätzen, mach 0,999 ist für sie doch nur von Vorteil.

Grüsse

me2007a

das haben sie falsch verstanden!

also mein tatsächlicher verbrauch laut zähler für 2006 lautet 0,125

der vermieter hat aber bei der abrechnung 3,119 angegeben!

was viel zu viel ist!

2005 lag mein verbrauch bei 0,999!

demnach ist die schätzung vom vermieter viel zu hoch! und ich müßte geld zurückbekommen!

Der_Mario Experte!

mein tatsächlicher verbrauch laut zähler für 2006 lautet 0,125

der vermieter hat aber bei der abrechnung 3,119 angegeben!

was viel zu viel ist!

2005 lag mein verbrauch bei 0,999!

demnach ist die schätzung vom vermieter viel zu hoch! und ich müßte geld zurückbekommen![/quote:72b32]

1. Hat der Vermieter dargelegt, wie er auf diesen Schätzbetrag kommt?
2. Ist der Zähler tatsächlich defekt, oder ist das nur eine Behauptung/Vermutung des Vermieters? Hat er das isrgendwie belegt?
3. Wenn Du der Meinung bist, dass die Schätzung falsch ist, warum hast Du die Abrechnung bezahlt, anstatt Widerspruch dagegen einzulegen? Oder habe ich das falsch verstanden?

Berni911 Experte!

Hi,

also erstmal etwas ganz grundsätzliches, Behauptungen von Mietern, ich habe ganz wenig geheizt oder der Heizkörper war nie an, sind meist gelogen! Somit sind alle Aussagen zu ihrem gefühlten Verbrauch völlig uninteressant. Wenn sie sowas vor Gericht ablassen, könnte es passieren, das sich der Rest der Anwesenden zu einer Tasse Kaffee zurück zieht, bis sie ihre nicht beweisbaren Behauptungen abgelassen haben, da sie eh niemanden interessiert.

Gleiches gilt dann auch für Vermieter, die meinen, der Mieter X, hätte ja viel mehr Verbraucht und die Ablesewerte können nicht stimmen, auch hier ist dann eine Tasse Kaffee fällig.

Was in ihrem Fall also interessiert, ist der Ablesewert und die Behauptung, dass ihr Wärmezähler kaputt ist. das muss man ja irgendwie beweisen können. Die Aussage von Herrn VM, der is wahrscheilich kaputt gewesen, interessiert nur einen toten Maikäfer. Also da muss dann schon etwas mehr getan werden.

Nun zum wiederholten Male, wo ist der Wärmezähler ? Wann ist der geeicht(kleiner gelber Punkt mit Jahreszahl drin) Ist schon ein neuer drin? Was zeigt der den nu an ? Wer macht die Abrechnung, wie wurde geschätzt ? Also wo kam dieser imaginäre Verbrauch plötzlich her ? Den VM mal nach der Methode befragen, wie er sich diesen Wert aus den Fingern gesaugt hat !!!!

Sehen sie, da müssen sie doch noch eine Menge Informationen zusammentragen, bis wir zum Finalen Gegenschlag ausholen können !
wie war das noch gleich mit dem Geld zurückfordern ???? Wie kam es noch dazu, ich kann das beim besten Willen nicht aus ihrer Antwort rauslesen.

Grüsse
<!-- s 8) --><!-- s 8) -->

me2007a

1. der Vermieter[/b:3ca32] hat erst[/i:3ca32] nix[/b:3ca32] gesagt! erst als ich ihn auf die hohen kosten angesprochen habe, da hat er gesagt, dass wohl der zähler defekt sei und er den Verbrauch geschätzt hat.

2. der verbrauch[/b:3ca32] währe wohl ein durchschnittlicher[/b:3ca32] verbrauch bei einer 40m2 großen wohnung in einem singlehaushalt[/b:3ca32]!

3. woher er den wert hat? weiß ich nicht! siehe punkt 2!

4. der zähler[/b:3ca32] ist weg[/b:3ca32] und ein neuer ist da! wo der alte ist, weiß ich nicht! über den austausch und den neuen zählerstand wurde ich nicht informiert!

5. ob der zähler wirklich defekt ist, weiß ich aber nicht! er behauptet es!
weil der verbrauch so niedrig sei musste der zähler defekt sein. der vermieter sagt: &quot;so niedrig ist nicht möglich!&quot; bezieht sich dabei wohl auf die Abrechnungsgesellschaft?!

6. die abrechnung macht die firma &quot;DITSCHUN&quot;

7. &quot;Geld zurückfordern&quot; will ich! habe eine vorauszahlung der nebenkosten geleistet und wenn der Verbrauch geschätzt ist und er eindeutig zu hoch ist, da möchte ich meine Vorauszahlung an Heizkosten wieder zurück oder die entsprechende differenz!

der vermieter will erst mal nachrechnen (wo und was auch immer) und mir dann bescheid sagen, wie das wohl mit den kosten ist und was ich zahlen soll.

warte nun also...

HILFE!

Der_Mario Experte!

2. der verbrauch[/b:cb512] währe wohl ein durchschnittlicher[/b:cb512] verbrauch bei einer 40m2 großen wohnung in einem singlehaushalt[/b:cb512]!
3. woher er den wert hat? weiß ich nicht! siehe punkt 2! [/quote:cb512]
Sicher kann er diesen Wert nehmen, allerdings würde ich, wenn er mein Vermieter wäre, darauf bestehen, dass er mir diesen Wert belegt.
Sinnvoller wäre es allerdings, den durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre in Deiner [/i:cb512]Wohnung zugrunde zu legen.

4. der zähler ist weg und ein neuer ist da! wo der alte ist, weiß ich nicht! über den austausch und den neuen zählerstand wurde ich nicht informiert!
5. ob der zähler wirklich defekt ist, weiß ich aber nicht! er behauptet es!
weil der verbrauch so niedrig sei musste der zähler defekt sein. der vermieter sagt: &quot;so niedrig ist nicht möglich!&quot; bezieht sich dabei wohl auf die Abrechnungsgesellschaft?![/quote:cb512]
Wenn er behauptet, der Zähler sei defekt, ist er meiner Meinung nach dafür auch beweispflichtig. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, wäre die bloße Behauptung, der Zähler müsse defekt sein, nicht wirklich von Belang.
Ich würde es nicht mit den Worten von Berni911 ausdrücken, aber prinzipiell hat er damit schon recht.

7. &quot;Geld zurückfordern&quot; will ich! habe eine vorauszahlung der nebenkosten geleistet und wenn der Verbrauch geschätzt ist und er eindeutig zu hoch ist, da möchte ich meine Vorauszahlung an Heizkosten wieder zurück oder die entsprechende differenz!

der vermieter will erst mal nachrechnen (wo und was auch immer) und mir dann bescheid sagen, wie das wohl mit den kosten ist und was ich zahlen soll.[/quote:cb512]
Ahso, dann hatte ich das wohl missverstanden. Hoffe aber mal, dass Du schriftlich Widerspruch gegen seine Abrechnung eingelegt hast?

Berni911 Experte!

Lieber Mario,

also ein zwei Dinge zu dem, was du [/b:31d5c] meinst, was ein Vermieter machen darf , interssieert einen doten Maikäfer. Man sollte sich also an Fakten halten.

Stell du dir also vor, du wärest ein Wärmezähler, dann müsstest du ja irgendwo her wissen, das du defekt bist. Weill du ja nicht du bist, und weil es irgend einen Sinn haben muss, dass du als Wärmezähler weisst, dass du kaputt bist, wird man bie dir eine Funktion eingebaut haben, dass du eine Fehlermeldung auswirfst!!!!

Sowas kann man dann nachvollziehen! Ein Wärmezähler ist also nicht nur dann defekt, weil ein VM meint, der Verbrauch wäre zu niedrig!!!!!!!!!!
In dem Fall wo er defekt ist, kann man also auch ein Prüfprotokoll beibringen!

Was ein VM meint, was sone 40m² Wohnung verbraucht, interessiert mal wieder nur den doten Maikäfer, mit som Schwachsinn kann er seiner Klofrau kommen, aber bitte nicht einem Mieter. Schliesslich gibt es Regeln, wie man verfährt bei Geräteausfall. Steht alles in der Heizkostenverordnung.

Nun haben wir zusätzlich noch das Problem, dass sich der Mieter, hier me2007a, seine Abrechnungsdaten nur hat zurufen lassen, also garkeine Abrechnung vorliegt. Also hier gerne über ungelegte Eier diskutiert haben will. Ich denke wir können hier das Thema schliessen, bis der VM endlich eine Abrechnung bei bringt, vorher ist alles nur Höhren-Sagen und Spekulation.

Grüsse

<!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Der_Mario Experte!

Lieber Mario,

also ein zwei Dinge zu dem, was du [/b:3df6f] meinst, was ein Vermieter machen darf , interssieert einen doten Maikäfer. Man sollte sich also an Fakten halten.[/quote:3df6f]
Liebster Berni,
erkläre doch mal bitte etwas detaillierter, was genau Dir an meiner Meinung nicht gefällt.

Ein Wärmezähler ist also nicht nur dann defekt, weil ein VM meint, der Verbrauch wäre zu niedrig!!!!!!!!!! [/quote:3df6f]
Habe ich das irgendwo gesagt?
Ich sagte &quot;Wenn er behauptet, der Zähler sei defekt, ist er dafür auch beweispflichtig[/i:3df6f]&quot;, also muss er beispielsweise ein Fehlerprotokoll o. ä. vorlegen.

Nun haben wir zusätzlich noch das Problem, dass sich der Mieter, hier me2007a, seine Abrechnungsdaten nur hat zurufen lassen, also garkeine Abrechnung vorliegt.[/quote:3df6f]
Das habe ich anders verstanden, aber vielleicht kann uns me2007a da mal aufklären.

Berni911 Experte!

Sicher kann er diesen Wert nehmen,[/i:6cf2e]
Das kann er nicht, ist deine persönlich Meinung. Schätzungen werden nach Vorjahresverbrauch oder Liegenschaftsdurschnitt( vergleichbare Räume) genommen.


zu 2.

genau mein reden! Her mit dem Lappen!!! ditschun war doch son Abrechnungsprogramm Hersteller, der damals von Techem aufgekauft wurde, wusste nicht, dass es den noch gibt. Aber wer schätzt, wird sowas sicherlich beibringen können!

zu 3.

7. &quot;Geld zurückfordern&quot; will ich! habe eine Vorauszahlung der Nebenkosten geleistet und wenn der Verbrauch geschätzt ist und er eindeutig zu hoch ist, da möchte ich meine Vorauszahlung an Heizkosten wieder zurück oder die entsprechende Differenz! [/i:6cf2e]

Ich würde das so interpretieren, das da keine Abrechnung vor liegt, sonst wüsste er ja, mit welchem Wert seine VZ verrechnet wurden.


Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

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