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Makoto11 hat diese Frage gestellt
Darf einem Mieter, welcher in einem stark baufälligen Haus wohnt zum wohle des Mieters gekündigt werden? Das Haus ist von 1926 und sieht auch so aus. Die lehrstehenden Wohnungen sind voll Schwarzschimmel. Der Fußboden im Bad droht durch eine jahrelag defekte Duschabtrennung (Nässeschaden, vefaulter Boden) durchzubrechen. Die Öfen und Elektrik sind mangelhaft. Ich verstehe nicht wie man so leben kann. Wäre für eine fundierte Antwort sehr dankbar.

1 Kommentar zu „Kündigung”

Berthelstal Experte! 12.03.2010 18:08

Vielleicht kann Ihnen das Bauamt weiterhelfen. Manche Leute mögen sowas und wenn Sie sich nichts zu Schulden kommen lassen, kann man sie auch nicht entsorgen. Dazu bedarf es schon strenger Maßstäbe. Bei einer bescheinigten Baufälligkeit sollte das dann aber mit einer fristgerechten Kündigung gehen.

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