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Der Vermieter kann statt dessen jedoch auch Profis beauftragen, z. B. Hausmeisterdienste, und die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. <br />
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Was zu räumen ist, sagt die Ortssatzung und evtl. die mietvertraglichen Vereinbarungen bzw. die Hausordnung. Meist gehört neben dem Bürgersteig auch Zufahrten, die Wege zur Mülltonne oder ggf. auch zu den Garagen dazu.<br />
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Sollten Wohnungen leerstehen, so müssen nicht die anderen Mieter öfter Schnee räumen, vielmehr ist der Vermieter in der Pflicht. Sinnvoll ist eine sog. Schneekarte, die unter den Bewohnern weitergegeben wird, nachdem einer der Mieter Schnee geräumt hat.<br />
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Zum Schneeräumen gehört übrigens auch das anschliessende Streuen von stumpfen Mitteln - Salze sind absolut tabu! Geräte und Streumittel muss der Vermieter besorgen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.<br />
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