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ex-mieter123 hat diese Frage gestellt
Mir wurde vom Vermieter/Abrechnungsunternehmen sowohl beim Einzug (15 €) als auch beim Auszug (35€) in Rechnung gestellt.
Im Vorgedruckten Mietvertrag von "Haus und Grund" steht folgendes: Kosten einer notwendig werdenden Zwischenablesung und Nutzerwechselgebühr trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat."

Erklärung von der Eigentümerschutzgemeinschaft "Haus und Grund" verhalten des Mieters...z.B. bei Kündigung.

Zu einer Kündigung kam es aber nicht, da der Mietvertrag vorzeitig aufgehoben wurde (in beiderseitigen einvernehmen)

Frage: Ist es dennoch gerechtfertigt, sowohl bei Einzug als auch bei Auszug mir diese Nutzerwechselkosten in Rechnung zu stellen

6 Kommentare zu „Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug”

forsetis Experte! 11.06.2012 11:27

An anderer Stelle wurde Ihr Problem doch schon eingehend behandelt. Wenn ihnen also die Antworten dort nicht zusagen, dann bleibt wohl nur der Weg zu einem Anwalt für Mietrecht als Alternative.

ex-mieter123 11.06.2012 11:54

Nichtsagende Antworten stören nur!

forsetis Experte! 11.06.2012 13:11

Antwortensammler stören noch mehr!

ex-mieter123 11.06.2012 13:21

tut auch wieder nichts zur Sache und trägt nicht zur Antwort bei

forsetis Experte! 11.06.2012 13:23

Hier will und wird niemand antworten, noch nicht geschnallt?

ex-mieter123 11.06.2012 13:55

Du wohl schon, aber am Thema vorbei, noch nicht geschnallt?

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