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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine kurze Frage zur Wartung einer Gastherme – vor wenigen Tagen sind wir aus unserer Wohnung ausgezogen, bei der Abnahme wurden zwei (aus meiner Sicht lächerlich kleine) Mängel festgestellt und protokolliert (fehlende Lüsterklemmen an Lampenkabeln, die auch vorher nie vorhanden gewesen waren, und eine fehlende Steckdosenabdeckung). Ansonsten alles tiptop, Zustand besser als bei unserem Einzug, zumal wir u.a. alles neu gestrichen aben, was wir nach 1 1/2 Jahren Nutzung nicht hätten tun müssen.

Hier jetzt die eigentliche Frage:
Der Vermieter mahnte bei dem Abnahmetermin außerdem die Wartung der Gastherme an. Wir haben die Gastherme, die wir laut Mietvertrag „jährlich“ warten lassen müssen, auf eigene Kosten im November 2006 fachgerecht warten lassen (also vor rund 8 Monaten) – Rechnung ist vorhanden, Handwerker war vom Vermieter selbst beauftragt worden.

Der Vermieter meinte nun, dass wir die Therme bei Auszug nochmals warten lassen müssen, er würde nun jemanden beauftragen und uns das in Rechnung stellen.

Ich sehe das aber nicht ein und habe gesagt, dass wir das nicht zahlen würden. „Jährlich“ ist meiner Meinung nach nicht kalenderjährlich. Zudem war der Vermieter der festen Überzeugung, es müsste „nach der Heizperiode“ gewartet werden und deshalb wäre eine neue Wartung fällig, weil wir ja den Winter über geheizt hätten. Halte ich ehrlich gesagt für Quatsch, steht auch so nicht im Mietvertrag drin. Ich denke, die neuen Mieter müssen die Wartung Ende des Jahres vornehmen.

Müssen wir eine erneute Wartung zahle? Evt. anteilig? Wir hatten die Gastherme bewusst *vor* Beginn der Heizperiode warten lassen, damit wir halt problemlos heizen können, zudem hatte die Therme damals Pfeifgeräusche von sich gegeben, die nach der Wartung behoben waren. Mir geht es nicht mal so sehr um die Wartungskosten, die ja nicht so hoch sind, sondern eher um's Prinzip, da der Vermieter relativ komisch und cholerisch ist.
Stichwörter: wartung + frage + gastherme

1 Kommentar zu „Frage zur Wartung einer Gastherme”

Susanne Experte!

Soviel ich weiss, bedeutet jährlich tatsächlich nach Ablauf von 12 Monaten.
Ich bin mir in diesem Zusammenhang aber nicht sicher. Für eine rechtssichere Antwort kannst Du kurz und problemlos eine Anfrage gegen kleinen Einsatz bei frag-einen-anwalt.de machen.

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